Hallo,
eine Frage an Leute, die sich etwas besser auskennen als ich:
Meine Freundin wird demnächst wieder Arbeitslosenhilfe erhalten und muss in einem Formular auch angeben, wie hoch das Einkommen und Vermögen ihres Lebenspartners ist.
Dahinter steckt sicher die Absicht, darauf zugreifen zu können, wenn eine bestimmte Grenze überschritten werden sollte.
Bis auf eine Lebensversicherung mit ca. 1700 Euro Einlage und einem überzogenen Konto habe ich eigentlich nichts an Vermögen zu bieten. Nun würde mich aber interessieren, wie hoch mein Einkommen sein darf, bis das Arbeitsamt beginnt, hier mit der ALHI meiner Freundin zu verrechnen bzw. ihr was abzuziehen. Gibts da Tabellen oder so etwas, ich habe leider null-Ahnun ?
Über hilfe oder Auskunft würde ich mich freuen, danke im voraus,
Stefan
Hallo Stefan,
unter www.arbeitsagentur.de findest du Links zu den häufigsten Fragen und Antworten zum ALG2. U.a. werden hier (soweit ich mich erinnern kann) auch die Einkommensgrenzen genannt die ihr beide haben dürft.
Viele Grüße
Jan
Hallo Stefan,
ob Deine Freundin Dein Einkommen und Vermögen mit angeben muss, hängt davon ab, ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Falls ja, dann muss sie diese Angaben machen, weil Du sie im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft unterstützten musst.
Aufgrund Deiner Ausführungen vermute ich, dass zwischen Euch eine Lebensgemeinschaft oder eine Lebensabschnittgemeinschaft besteht, aber keine Ehe. Das bedeutet, dass grundsätzlich keiner der Partner dem anderen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist (§§ 1601 ff. BGB).
Ist der vermögendere Partner bereit, für den anderen einzustehen, wäre das absolut freiwillig. Man spricht dann von einer eheähnlichen Gemeinschaft im Sinne des Sozialhilferechts (bisher nach BSHG, künftig nach SGB II und SGB XII). Wegen des „Einstehenswillens“ darf der Sozialleistungsträger das Einkommen und Vermögen des Partners bei der Berechnung der Sozialleistungen berücksichtigen, weil solche eheähnlichen Gemeinschaften zur sog. Bedarfsgemeinschaft gehören.
Ist der vermögendere Partner nicht bereit, den anderen zu unterstützten (oder ist er nicht mehr bereit - jeder hat die Freiheit, sich zu beliebiger Zeit umzuentscheiden), dann besteht keine eheähnliche Gemeinschaft aus sozialhilferechtlicher Sicht und der Sozialleistungsträger ist zur Leistung an den bedürftigen Partner verpflichtet, da Einkommen und Vermögen des anderen Partners nicht berücksichtigt werden dürfen. Entsprechend müssen dann im Fragebogen auch keine Angaben zum Einkommen und Vermögen des Partners gemacht werden.
Sollte das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit das anders sehen (oftmals wollen sie es anders sehen, um Geld zu sparen) und Du benötigst zu diesem Sachverhalt mehr Hintergrundwissen (Gesetzestexte, laufende Rechtsprechung, höchstrichterliche Urteile), schick mir einfach eine E-Mail ([email protected]).
Liebe Grüsse
Holger von oben
Hallo Holger,
meine Frage beruht auf der Annahme, daß das Amt sagt, daß wir zusammenleben und Freund und Freundin sind. Offensichtlich genügte das den Herrschaften am Telefon bereits, um festzustellen, daß wir eine Zweckgemeinschaft bzw. eheähnliche Gemeinschaft haben und basta. Somit „soll“ dann also praktisch mein neues Einkommen als Basis für meine fiktive Arbeitslosenhilfe genommen werden (nehmen wir an, es sind 700 Euro, die da rauskommen würden) und man rechnet es gegen die tatsächliche ALH meiner Freundin. Wenn Sie 600 Euro bekommt, dann ist die Differenz zwischen uns beiden 100 Euro, und die will man ihr dann von ihren 600 Euro noch abziehen, so daß sie praktisch auf 500 Euro kommt.
Über Urteile oder zusätzliche Hilfe wäre ich Dir sehr dankbar, da die Zeit etwas drängt. Ich würde mich also in dem Fall weigern, für meine Freundin aufzukommen - oder muss ich „offiziell“ Schluß mit ihr machen, damit die bei der AfA es dann kapieren. Wir wohnen ja immer noch zusammen, wenn auch im 3. Zimmer ein zusätzliches Bett für „getrennte“ Schlafstätte stehen würde, wir also sozusagen nur noch eine WG sind.
Danke und Gruß,
Stefan
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merci für den Tipp, werde ich machen !!!
merci für den Tipp, werde ich machen !!!
gruss,
stefan