Bedürftigkeit

Hallo,

hab mal ne allgemeine Rechtsfrage!

Ist es möglich, das wenn ein Vater zuwenig Rente bekommt, er Anspruch darauf hat Geld von seinem Kind zu bekommen? wenn ja, wo ist das geregelt bzw. wann könnte man dagegen tun?

mfg

Auch hallo

Ist es möglich, das wenn ein Vater zuwenig Rente bekommt, er
Anspruch darauf hat Geld von seinem Kind zu bekommen?

Ja, aber hier kommt es auf den Einzelfall an, da man nicht weiss, ob die Zahler überhaupt leistungsfähig sind und noch weitere Verpflichtungen haben.

wenn ja,
wo ist das geregelt bzw. wann könnte man dagegen tun?

§§ 1601 bis 1615 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html

mfg M.L.

Hallo,

die Paragrafen wurden ja schon genannt. In welcher Höhe das Kind dann zur Kasse gebeten werden kann ist in der Düsseldorfer Tabelle (zu finden beim OLG Düsseldorf) zu finden. Nennt sich dort Elternunterhalt.

Aktuell sieht es so aus, dass ein Kind, das keine vorrangigen Unterhaltspflichten hat, mit von allem was es mehr als 1.400 Euro verdient, die Hälfte für die Eltern unterstützen darf.

Nehmen wir mal an: Eltern (egal ob Vater oder Mutter oder Beide) benötigen zur Rente zusätzliche staatliche Hilfe von 1.500 Euro (weil sie z. B. im Altenheim leben).
Kind verdient 2.000 Euro netto und hat keine weiteren Unterhaltspflichten.
Es darf dann alles was über 1.400 Euro liegt zur Hälfte abdrücken um seine Eltern bzw. die Allgemeinheit finanziell zu entlasten. Es zahlt also im Beispiel jedes Monat 300 Euro.

Dagegen tun kann man, dass die Eltern zu Lebzeiten genügend eigene Rente ansparen. Dazu zählt auch, dass im Falle der Trennung die Unterhaltslasten minimiert werden.

Das hat beim Unterhaltszahler den Erfolg, dass er mehr ansparen kann, wenn er weniger Unterhalt bezahlen muss.

Beim Unterhaltsempfänger, wenn dieser früher in Arbeit geht und nicht ewig lange Unterhalt kassiert, der Empfänger eigene Rente anspart.

Selten reicht der Unterhalt dafür, dass auch davon noch eine Rente beim Empfänger bezahlt wird.

Dass Kinder vermehrt für ihre Eltern zahlen werden müssen, wird in den kommenden Jahren immer häufiger werden. Im Jahr 1977 wurde das Scheidungsrecht geändert. Danach haben sich viele erziehenden Elternteile lange Jahre auf dem Betreuungsunterhalt „zum Wohle der Kinder“ ausgeruht und betreut.
Der zahlende Elternteil konnte nix extra ansparen und der betreuende Elternteil konnte mit dem Unterhalt auch gerade so überleben und hat auch nix angespart.
Die Kinder die dann lange die Betreuung eines Elternteiles erfahren durften, dürfen in einigen Jahren dafür dann an ihre Eltern bezahlen.

Was man noch dagegegen tun kannst? Eigene Kinder machen und heiraten. Eigene Kinder und Ehepartner gehen im Anspruch den eigenen Elternteil vor. Aber vorsichtig: es droht dann die gleiche Unterhaltsfalle, falls es zur Trennung kommt. Der Selbstbehalt gegenüber Kindern ist NICHT 1.400 Euros sondern nur 900 Euro und gegenüber dem betreuenden Elternteil 1.000 Euro.

Vielleicht doch billiger den Elternunterhalt zu bezahlen? Aber wer zahlt dann die eigene Rente?

Gruß
Ingrid

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Grundsicherung
Hallo Martin,

der Vater hat Anspruch auf Grundsicherung, wenn er zu wenig Rente erhält. Ob die Rente des Vaters unter dem Satz liegt weiß ich nicht. Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich meiner Erinnerung nach an der Höhe von Hartz 4.

Gruß

Samira