Bedungen

Hi,

was heißt denn „bedungen“ auf deutsch?
Wahrscheinlich sowas wie „anstatt vereinbart“. Aber hätte man das nicht etwas komplizierter ausdrücken können? :wink:
Ich finde das Wort auf alle Fälle irgendwie lustig :smile:

http://www.jusline.at/hlp/ratg/ahr8.html

§ 1152 ABGB
Ist im Vertrag kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.

Grüße,
J~

Hi,

was heißt denn „bedungen“ auf deutsch?

Das IST Deutsch!

_ be|din|gen , sich [zu 2Ding] (veraltend): sich zur Bedingung machen, sich ausbedingen, vereinbaren: ich bedang mir einen freien Tag pro Woche; der bedungene Lohn.

© Duden - Deutsches Universalwörterbuch 2001_

Wahrscheinlich sowas wie „vereinbart“.

Na, also! Du kennst es doch!

Ich finde das Wort auf alle Fälle irgendwie lustig :smile:

Es ist schön und ehrwürdig!

Fritz

Hallo.

was heißt denn „bedungen“ auf deutsch?
Wahrscheinlich sowas wie „anstatt vereinbart“.

Nein, es heißt vereinbart und leitet sich von bedingen ab. Aber frag nicht warum, ich weiß es nicht.

mfG Dirk

Hallo.

Nein, es heißt vereinbart und leitet sich von
bedingen ab. Aber frag nicht warum, ich weiß es nicht.

Weil „bedingen“ ein unregelmäßiges Verb ist!

Ich bedinge; er bedang; sie hat bedungen.

Das Wort hängt übrigens mit dem „Ding/Thing“ zusammen.

_ Thing , das; -[e]s, -e [nhd. historisierend für Ding]: (bei den Germanen) Volks-, Heeres- u. Gerichtsversammlung, auf der alle Rechtsangelegenheiten eines Stammes behandelt wird: ein T. einberufen, abhalten.

© Duden - Deutsches Universalwörterbuch 2001_

Fritz

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Hallo.

Weil „bedingen“ ein unregelmäßiges Verb ist!
Ich bedinge; er bedang; sie hat bedungen.

Dessen war ich mir bewusst, Fritz:smile: Ich meinte, dass mir die Etymologie nicht klar war. Irgendwie ist es schon sehr abstrakt, dass ein Wort, welches im ursprünglichem Sinn eine Handlung beschreibt, wodurch etwas zum Ding werde, für vereinbaren steht, oder?

mfG Dirk

Hallo, Dirk

Weil „bedingen“ ein unregelmäßiges Verb ist!
Ich bedinge; er bedang; sie hat bedungen.

Dessen war ich mir bewusst, Fritz:smile:

Oh!

dass ein Wort, welches im ursprünglichem Sinn eine
Handlung beschreibt, wodurch etwas zum Ding werde, für
vereinbaren steht, oder?

Ich fürchte, da gehst du von falschen Voraussetzungen aus.

Dazu Kluge:

_ bedingen 1
wschwaches Verb „zur Folge haben“ Standardwortschatz stilistisch (13. Jh.), mhd. bedingen, verstärkt aus einfachem dingen, ahd. t(h)ingOn, dingOn (Ding) Stammwort.
Die ursprüngliche Bedeutung ist „aushandeln, vereinbaren“ (bedingen2), daraus „verursachen, zur Folge haben“. Unter dem Einfluß von Bedingung (ursprünglich „Vereinbartes“, dann „Voraussetzung, Kondition“) auch „erfordern, zur Bedingung haben“. Hierzu auch unbedingt „ohne Voraussetzung, ohne Vorbehalt“ und bedingungslos. deutsch s. Ding

(auch: sich ausbedingen) starkes Verb „zur Bedingung machen“ Standardwortschatz veraltet (13. Jh., Form 17. Jh.)Stammwort. Ursprungsgleich mit bedingen, mit Beibehaltung der älteren Bedeutung; dann, ausgehend vom Niederdeutschen, seit dem 17. Jh. sekundär starke Flexion (besonders das Partizip ausbedungen). Ding, bedingen1.
HWPh 1 (1970), 762-765;
LM 1 (1980), 1782f. deutsch s. Ding
_

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Dessen war ich mir bewusst, Fritz:smile:

Oh!

Ja, in der Tat.

Ich fürchte, da gehst du von falschen Voraussetzungen aus.

Damit geht auch der Grimm konform:
"[…]wenn daher SCHELLING (philos. schr. 1, 7) unser bedingen ein vortrefliches wort nennend es erklärt als die handlung, wodurch etwas zum ding werde, bedingt_, das was zum_ ding gemacht sei, unbedingt_, das was gar nicht zum_ ding gemacht sei, gar nicht zum ding _gemacht werden könne; so scheint dieser sprachgebrauch nicht aus der geschichte des wortes selbst zu folgen. _"

Da habe ich es mir wohl etwas zu einfach gemacht:smile: Interessant wäre allerdings die Frage, warum es zu dieser Bedeutungsverschiebung von
aushandeln, vereinbaren zu verursachen, zur Folge haben kam.

Die ursprüngliche Bedeutung ist „aushandeln, vereinbaren“
(bedingen2), daraus „verursachen, zur Folge haben“.

mfG Dirk

Deutsches Rechtswörterbuch
Hallo Dirk, hallo Fritz,

ohne mich in Eure Diskussion einmischen zu wollen, :wink:
möchte ich kurz an das Deutsche Rechtswörterbuch erinnern,
das auf der Startseite verlinkt ist!
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/framese…

Dort z.B. „bedingen“ oder „gedingen“ oder „Ding“ als Suchwort eingeben und Ihr könnt Euch vor Ergebnissen nicht mehr retten.

Wieso „bedungen“ veraltet sein soll, verstehe ich nicht, weil
abbedungen zum heutigen Standardwortschatz von Juristen gehört:

z.B. hier http://www.lexrex.de/rechtsprechung/onlineupdates/18…

1. Die in § 12 Abs. 1 MTA-O geregelte Versetzungsbefugnis, wonach der Angestellte aus dienstlichen Gründen auch an eine Dienststelle außerhalb des bisherigen Dienstortes versetzt werden kann, kann im Arbeitsvertrag abbedungen werden.

Dann fallen mir spontan noch folgende Begriffe ein, die auch Nicht-Juristen kennen und verwenden dürften:

sich verdingen
unabdingbar
gedungener Mörder

Gruß Gudrun

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