Der Sachverhalt:
Meine Nachbarin bekam am Anfang ihres letzten Lehrjahres ein Kind. Das Jugendamt riet ihr, zunächst die Ausbildung abzuschließen, bevor sie ihre Elternzeit nehmen sollte. Das Jugendamt stellte ihr sogar eine Tagesmutter zur Verfügung für die Zeit, wenn sie arbeiten mußte. Nach der Ausbildung wurde sie arbeitslos und ließ sogar noch einige Monate verstreichen, bis sie den Antrag auf Elterngeld stellte.
Elterngeld wird grundsätzlich nur für die ersten 12 bzw. 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt.
Nach § 1 Ziffer (5) Elterngeldgesetz bleibt der Anspruch auf Elterngeld aber unberührt, wenn der Anspruch aus wichtigem Grund nicht sofort aufgenommen werden kann. Für uns und das Jugendamt war der Abschluß der Berufsausbildung ein wichtiger Grund.
Die Kommentare zum Gesetz schränken den Grund aber so weit ein, daß er nur bei dem Kind zu suchen sein muß wie etwa der Krankenhausaufenthalt des Kindes. In Unserem Fall aber lag der wichtige Grund im Interesse der Mutter - nämlich der Abschluß der Berufsausbildung.
Ich habe für diesen Fall leider keine Ämter- oder Gerichtsentscheidungen gefunden.
Deshalb die Frage:
Kennt jemand einen ähnlichen Fall und die entsprechende Entscheidung eines Gerichtes oder eines Amtes?
Oder könnte es sein, daß die Mutter wegen falscher Beratung durch das JUgendamt und Verstreichen der Frist von 14 Monaten nach der Geburt keinen Anspruch mehr auf den Grundbetrag des Elterngeldes hat?
Ich denke, hier ist sie wirklich einfach falsch beraten worden, denn in dem Abschnitt geht es nur darum, was passiert, wenn man die Betreuung cniht gleich aufnehmen kann oder sie unterbricht (nur bis zu drei Monaten laut Richtlinien).
Mir ist auch cniht ganz klar, warum sie niemand darauf hingewiesen hat, dass sie in der Ausbildung gleichzeitg noch Elterngeld beziehen kann. Sie hat also genau wie alle nur Anrecht auf die ersten 14 Monate und hätte dies auch mit der Ausbildung parallel nutzen können.
Wenn die Zeit verstrichen ist, ist es nun leider zu spät!
Sie kann maximal rückwirkend für 3 Monate Elterngeld erhalten!
rein theoretisch hätte deine Nachbarin, ihre Ausbildung unterbrechen können, ein Jahr Elternzeit nehmen und dann die Ausbildung wieder aufnehmen. So hätte sie auch Elterngeld bekommen. Der AG muss sie auch später wieder einstellen! Es handelt sich somit nur um eine Unterbrechung der Ausbildung! Sie hätte ihren Ausbildungsplatz ja nicht verloren. Außerdem darf sie während der Elternzeit ja nicht gekündigt werden und als Aubi auch nicht (Azubis haben Sonderechte), da gibt es dann Aufhebungsverträge, die beide Partein unterschreiben müssen. In der Regel geht das aber vom Azubi aus und meist nicht vom Betrieb.
Ich denke, sie wird nun schlechte Karten haben, noch Elterngeld zu bekommen, denn schließlich ist es ein Ersatz für den ausgefallen Lohn! Sie hat sich entschieden weiterzuarbeiten, und hat sogar noch eine Haushaltshilfe/Tagesmutter bekommen um arbeiten zu gehen. Nun, da sie ihre Ausbildung beendet hat, und arbeitslos ist, wäre es eigentlich schön, wenn sie nun das ihr eigentlich zustehende Geld bekommt, aber dem ist leider nicht so, denn sonst könnte ja jede werdende Mutter so verfahren und dann würde in der Elterngeldstelle das Chaos ausbrechen. Außerdem gehen die Behörden auch davon aus, dass man im ersten Lebensjahr des Kindes bei ihm bleib, da das Kind sich in der Zeit stark auf die Eltern, vor allem auf die Mutter prägt. Danach springt dann meist eine Tagesmutter ein.
Ich denke, dass deien Nachbarin wahrscheinlich falsch vom Jugendamt beraten wurde. Sie soll doch mal bei der Elterngeldstelle nachfragen, ob es für sie noch eine Möglichkeit gibt, das Elterngeld nachtärglich zu beantragen. Vielleicht, wenn der ehmalige AG eine Erklärung verfasst, dass die Ausbildung nicht unterbrochen werden könnte, wegen bestimmten Gründen (wirtschaftlichkeit des Betriebes, u.ä. (ich weiß ja nicht, was sie gelernt hat)) kann sich die Elterngeldstelle evt. überzeugen lassen. Ich würde es mal so versuchen!
Das Gesetz sagt ganz klar aus, daß die Mutter während der Mutterschutzfrist sowie während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz hat. Das gilt auch für Auszubildende. Sie hätte die Ausbildung auch nach den 14 Monaten abschließen können. So wäre der Anspruch auf Elterngeld nicht flöten gegangen.
Ich denke Sie hat keine Chance das Elterngeld nachträglich zu bekommen. Da es auch anders gegangen wäre - also kein „besonderer“ Grund.
Sie sollte aber versuchen ALGII oder wenn Sie arbeiten möchte ALG1 zu beantragen.