ab wann ist die Sicht bei einem Küchenfenster beeinträchtig und
gibt es Richtlinen für das Parken von Autos vor Fenstern?
Darf ein Wohneigentümer den Parkplatz vermieten und der Mieter
dort hinstellen was und wie er will ?
ab wann ist die Sicht bei einem Küchenfenster beeinträchtig
Wenn dort etwas dauernd oder vorübergehend abgestellt wird, was nicht erlaubt ist.
und
gibt es Richtlinen für das Parken von Autos vor Fenstern?
Wenns ein Parkplatz ist kann man das Parken von Autos nicht verbieten. Regeln? Mir fällt da nur die StVO ein. Möglicherweise kann man unterbinden, dass das Auto mit dem Auspuff zur Wand abgestelt wird wg. unnötiger Belästigung der dahinter wohnenden Personen und weil die Hauswand im Lauf der Zeit unschön verrußt werden könnte.
Hierzu könnte man zuerst den Vermieter, Hausverwalter, - eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft einschalten
Darf ein Wohneigentümer den Parkplatz vermieten
Ja
und der Mieter
dort hinstellen was und wie er will ?
Nur ein Auto, soweit es auf dem Parkplatz Platz hat.
Zusätzlich zu dem, was Wolfgang schon formuliert hat und dessen Meinung ich mich anschließe, habe ich noch dies hier gefunden:
quote
Gelangen durch Rückwärtseinparken Abgase in ein Schlafzimmer im Paterre, so muss der Mieter vorwärts einparken. AG Wiesbaden (AZ: 92 C 4418/97).
unquote
Es ist nur ein AG-Urteil, also nur eingeschränkt brauchbar und auch schon etwas älter, aber wenn es bereits einschlägige Urteile in dieser Richtung gibt, kann man in diese Richtung sicher weiter vorgehen und den VM ansprechen, da sich ja der Parkende offensichtlich nicht bewegen lässt einsichtig vorwärts einzuparken.
Eine Mietminderung wird man evtl. auch durchsetzen können, dafür müsste man aber einen Experten vor Ort hinzuziehen. Bei erheblicher Belästigung durch Abgase wurden jedenfalls schon Mietminderungen durchgesetzt, aber ob diese erheblichen Beeinträchtigungen hier vorliegen? Hier also Vorsicht walten lassen und nicht zu schnell vorpreschen.
Wie wird den Parkplatz definiert? Ist ein gepflasterter
Vorgarten
der vermietet wird ein Parkplatz?
Oha, da will der Mieter aber etwas anfangen. Ein Buch mit sieben Siegeln aufgeschlagen…
Eine freie Fläche auf einem Grundstück ist nicht automatisch ein Parkplatz auch wenn es Privatgrundstück ist. Das hängt von vielen Faktoren ab wie zB. wie ist der Zugang zu dem vermeintlichen PKW-Stellplatz beschaffen, was ist in den Plänen (Liegenschaftspläne/Katasteramt) eingetragen…usw.
Wie weit ist denn der PKW Stellplatz tatsächlich vom Haus entfernt, wie groß ist der Abstand vom Auspuffrohr zur Häuserwand?
Das könnten Fragen sein, die von Bedeutung wären, wollte man dagegen vorgehen.
Aber der Mieter bemängelt ja auch die versperrte Aussicht (was man nicht unbedingt so erwähnen sollte), der verminderte Tageslichteinfall klingt wesentlich besser…das könnte schon eine Minderung der Qualität der Mietsache darstellen.
Evtl. sollte sich der Mieter auch mal an einen Mieterschutzbund wenden.
Am besten mit Fotos.
Wie wird den Parkplatz definiert? Ist ein gepflasterter
Vorgarten
der vermietet wird ein Parkplatz?
Wenn man ein Auto darauf parkt schon!Wird ja sehr häufig so gemacht, ist fast die regel.
Ich dachte, der in Deinem Beispiel erwähnte Platz sei ein ausgewiesener Parkplatz. Aber im Prinzip ist das egal ob ausgewiesen oder nicht: Der Platz hat einen Eigentümer, der die Fläche in weiten Grenzen so nutzen kann wie er will, u.a. auch als Parkplatz. Er kann dies auch auf einem Mieter übertragen. Nur ein ausgewiesener Parkplatz nach Stellplatzverordnung kann nicht zweckentfremdet werden, beispielsweise für eine Geschirrhütte.
Parkplätze auf privatem Grund und Boden sind Stellplätze.
Hierzu haben viele Gemeinden Stellplatzverordnungen.
eigentlich müßtest Du Recht haben…wie gesagt eigentlich.
Die Stadt in der ich wohne hat mich aber leider eines besseren belehrt, deswegen auch das Buch mit den 7 Siegeln
Ich kämpfe schon seit einiger Zeit mit den hiesigen Behörden, dass mir meine Zufahrt zu meinem eigenen Stellplatz am Haus nicht immer zugeparkt wird…die Aussagen reichen von „Da dürfen sie ihr Auto auch nicht hinstellen“ oder „das Abstellen des Fahrzeugs ist da lediglich geduldet“ über „Machen sie doch Rasen hin“ und „auf ihrem Grundstück dürfen sie machen was sie wollen“ bis hin zu „Da man sich seine eigene Zufahrt blockieren darf, können wir keine Strafzettel verteilen, das Auto könnte ja ihr eigenes sein“…*andiestirnklatsch*
Eine Zickzacklinie am Straßenrand sollte mich damals 1500DM kosten, obwohl in den Lageplänen explizit der Stellplatz ausgewiesen ist…
Ich habs aufgegeben…
Aber kürzlich erwähnte hier ja auch jemand, dass eine Stadt niemals auf die Idee kommen würde, freiwillig Robinien oder Akazien am Straßenrand zu pflanzen (weil die ziemlich im Wind schwanken und bei Sturm gerne auch dickere Äste von sich werfen, oder gleich ganz umfallen, es sind ja eigentlich Heidebäume)…drei Mal darfst Du raten was bei uns an der Straße rauf und runter wächst…
Eigentlich müsste das Ordnungsamt einer Anzeige nachgehen … (Ordnungswidrigkeit/Bussgeld)
Eigentlich kann der Zugeparkte/in seinem Gebrauch gehinderte, wenn es verhältnissmäßig ist, den Falschparker/unberechtigt Parkenden ggfs. Abschleppen lassen. Er muss aber die Abschleppkosten zunächst selbst bezahlen und kann sie auf „zivilem Rechtsweg“ vom Falsch-/Fremdparker ersetzt verlangen.
Tja - praktisch recht mühsam und kostspielig, hier sein Recht durchzusetzen …
Aber zurück zur eigentlichen Frage
Der Mieter könnte gegenüber seinem Vermieter mit „erheblicher Gebrauchsbeeinträchtigung“ > § 536 ff BGB argumentieren (durch Abgase, durch verminderten Tageslichteinfall) http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
Unabhängig von einer möglichen Beeinträchtigung durch die Abgase, liegt es eigentlich auch im Interesse des Hauseigentümers (= Vermieters des Parkplatzes?), dass der Mieter des Parkplatzes sein Fahrzeug mit Auspuff NICHT zur Hauswand parkt > weil der Putz dadurch geschwärzt wird und dadurch öfter mal ein Fassaden-Anstrich nötig werden kann.