Guten Tag allerseits!
Meine Frage lautet schlicht: „Wird eine 70kmh-Zone auf einer Bundesstraße durch eine Kreuzung mit Ampel beendet oder nicht?“ Ausführungen darüber habe ich im Internet leider noch nicht finden können. Deshalb stelle ich die Frage hier.
MfG Jo
"Wird eine 70kmh-Zone auf einer
Bundesstraße
Hi,
was für ein Ding? Sowas gibt es nicht.
Es gibt aber Streckengebote, und die gelten auf der Strecke über Kreuzungen hinweg, egal ob Ampel oder nicht.
Die Strecke endet an Stopstellen, Vorfahrtachtenzeichen. Auf der Vorfahrtsstraße gilt sie weiter.
Q-Gruß
Hallo,
stimme dem zu. In der Regel werden außerdem Streckenge- und -verbote hinter der Kreuzung wiederholt, damit auch der dort einmündende Verkehr im Bilde ist. (Wenn die Regelung nicht auch schon auf der einmündenden Straße dieselbe war.)
Gruß
smalbop
Hallo,
an Ampeln sind aber meist auch Schilder, die die Vorfahrt regeln, falls die Ampel mal ausfällt.
stimme dem zu. In der Regel werden außerdem Streckenge- und
-verbote hinter der Kreuzung wiederholt, damit auch der dort
einmündende Verkehr im Bilde ist.
Wie soll man das auch sonst wissen.
(Wenn die Regelung nicht
auch schon auf der einmündenden Straße dieselbe war.)
Da hatte man dann aber doch Vorfahrt achten, wenn das andere die Vorfahrtsstraße war, und damit hat die dort geltende Regelung geendet.
Cu Rene
Hi,
als Ergänzung:
Es gibt aber Streckengebote, und die gelten auf der Strecke
über Kreuzungen hinweg, egal ob Ampel oder nicht.
pssst: das Ding heißt Streckenverbot… 
Die Strecke endet an Stopstellen, Vorfahrtachtenzeichen.
Sie endet auch, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht ist (hier die Warnung vor einer Ampel) und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Im Falle einer Ampel ist diese Bedingung sicher erfüllt.
Gruß Stefan
pssst: das Ding heißt Streckenverbot…
Hi,
dachte ich auch mal. Dann wurde ich aber aufgeklärt das es ein Gebot ist, geboten es nicht zu tun.
Als Beispiel nenne ich mal die 10 Gebote, es sind auch Verbote drin. 
Sehe ich jetzt nicht als problematisch an solange klar ist, was gemeint ist. Wobei Verbot umgangssprachlich sicher verständlicher ist.
Auch die ganzen offiziellen Stellen behelfen sich damit das sie nur Zeichen XXX schreiben. Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Sie endet auch, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit
einem Gefahrenzeichen angebracht ist (hier die Warnung vor
einer Ampel) und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt,
von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Im Falle
einer Ampel ist diese Bedingung sicher erfüllt.
Jetz nenne ich nocht Ortstafeln, dann dürfte es komlett sein.
Q-Gruß
Hi,
pssst: das Ding heißt Streckenverbot…
dachte ich auch mal. Dann wurde ich aber aufgeklärt das es ein
Gebot ist, geboten es nicht zu tun.
Deine ursprüngliche Denke war schon richtig, die vermeintliche Aufklärung eher weniger. Siehe StVO (Absatz 2, Punkt 7): http://bundesrecht.juris.de/stvo/__41.html
Sie endet auch, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit
einem Gefahrenzeichen angebracht ist (hier die Warnung vor
einer Ampel) und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt,
von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Im Falle
einer Ampel ist diese Bedingung sicher erfüllt.Jetz nenne ich nocht Ortstafeln, dann dürfte es komlett sein.
Hmmm… Dieser Meinung war ich bislang auch. Aber entweder bin ich blind, oder in der StVO steht wirklich keine entsprechende Vorschrift. Enden sie wirklich am Ortsschild? Oder erteilt das Ortschild nur eine neue, schärfere Anordnung?
War vor dem Ortsschild eine Geschwindigkeit größer 50km/h erlaubt, erteilt das Ortsschild eine neue Anordnung, soweit schon klar. Aber hebt das Ortsschild auch eine Beschränkung auf kleiner 50 km/h auf? Und was ist mit Überholverboten und Mindestgeschwindigkeiten?
Da habe ich nun doch Zweifel…?!? Und dann dürfte man nicht davon sprechen, daß durch das Orstschild die Streckenverbote aufgehoben werden…
Gruß Stefan
Hmmm… Dieser Meinung war ich bislang auch. Aber entweder bin
ich blind, oder in der StVO steht wirklich keine entsprechende
Vorschrift. Enden sie wirklich am Ortsschild? Oder erteilt das
Ortschild nur eine neue, schärfere Anordnung?
Hi,
_StVO - § 42 - Richtzeichen
Zeichen 310 Zeichen 311
Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört._
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__42.html
Damit ist alles was Außerhalb galt aufgehoben
War vor dem Ortsschild eine Geschwindigkeit größer 50km/h
erlaubt, erteilt das Ortsschild eine neue Anordnung, soweit
schon klar. Aber hebt das Ortsschild auch eine Beschränkung
auf kleiner 50 km/h auf? Und was ist mit Überholverboten und
Mindestgeschwindigkeiten?
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__42.html
Ja, auch die 30 wird aufgehoben.
Bei dem Überholverbot muss ich mich korrigieren, weil da bin ich jetzt nicht mehr sicher ob das aufgehoben wird. Da gibt es Kommentare die ich nicht habe zum nachlesen.
Q-Gruß
Hi,
_StVO - § 42 - Richtzeichen
Zeichen 310 Zeichen 311
Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb)
geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere
Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die
hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben
durchfahrene Ortschaft gehört._http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__42.html
Damit ist alles was Außerhalb galt aufgehoben
naja, zumindest aus Deinem Zitat geht das nicht hervor. Hier wird lediglich gesagt, daß ab diesen Zeichen entweder die Vorschriften für innerhalb oder die für außerhalb geschlossener Ortschaften gelten. Aber es wird nicht gesagt, daß konkrete Anordnungen aufgehoben würden…
Auch die Streckenverbote kennen hier Unterschiede, z.B.: „Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten … unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.“
Aber daß ein Streckenverbot an einem Ortsschild enden würde, kann ich immer noch nicht finden. Und da das Ende ansonsten klar definiert ist (zwei Bedingungen unter denen das Ende nicht gekennzeichnet wird, ansonsten durch die angegebenen Schilder), konntest Du meine Zweifel nicht zerstreuen…
Gruß Stefan
Moin,
Aber daß ein Streckenverbot an einem Ortsschild enden würde,
kann ich immer noch nicht finden. Und da das Ende ansonsten
klar definiert ist (zwei Bedingungen unter denen das Ende
nicht gekennzeichnet wird, ansonsten durch die angegebenen
Schilder), konntest Du meine Zweifel nicht zerstreuen…
Beim Ortseingang ist das so. Das Ortseingangsschild setzt schließlich auch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h.
Beim Ortsausgang werden solche Verbote allerdings nicht aufgehoben. Ist innerhalb der Ortschaft 30, gilt die Höchstgeschwindigkeit 30 auch ab dem Ortsausgangsschild weiter.
Gruß,
-Efchen
Moin.
In der Regel werden außerdem Streckenge- und
-verbote hinter der Kreuzung wiederholt, damit auch der dort
einmündende Verkehr im Bilde ist. (Wenn die Regelung nicht
auch schon auf der einmündenden Straße dieselbe war.)
Dann kann es passieren, dass auf ein und der selben Strecke unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten für Fahrzeuge gelten, in Abhängigkeit davon, woher diese kommen. Um solche seltsamen Situationen gar nicht erst aufkommen zu lassen, stellt man idR Schilder hinter der Kreuzug nochmals auf.
Gruß,
-Efchen
Moin,
Die Strecke endet an Stopstellen, Vorfahrtachtenzeichen. Auf
der Vorfahrtsstraße gilt sie weiter.
und beim Abbiegen, oder etwa nicht? Selbst, wenn ich von der Vorfahrtstraße auf eine Nebenstraße abbiege, ist ein vorher auf der Vorfahrtstraße angebrachtes Streckenverbot aufgehoben.
Gruß,
-Efchen
und beim Abbiegen, oder etwa nicht? Selbst, wenn ich von der
Vorfahrtstraße auf eine Nebenstraße abbiege, ist ein vorher
auf der Vorfahrtstraße angebrachtes Streckenverbot aufgehoben.
Hi,
wenn jemand die Strecke verlässt, gelten natürlich die Regeln auf der Nebenstraße.
Q-Gruß
Wer kann helfen?
Hi,
Beim Ortseingang ist das so.
Aber wo steht das?
Beim Ortsausgang werden solche Verbote allerdings nicht
aufgehoben. Ist innerhalb der Ortschaft 30, gilt die
Höchstgeschwindigkeit 30 auch ab dem Ortsausgangsschild
weiter.
Gerade wenn es solche Feinheiten gibt, muß es doch in der StVO stehen. Aber wo? Ich finde es nicht (Ich behaupte ja gar nicht, daß es falsch ist - aber woraus soll sich das ergeben?).
Bitte, wer kann helfen? Ich möchte doch nur dazulernen…
Gruß Stefan
Beim Ortseingang ist das so.
Aber wo steht das?
Ich bin kein Anwalt und das ist ja keine Rechtsberatung, also kann ich das auch nicht sagen, außer dass es das ist, was Fahrlehrer einem erzählen.
Aber ich würde das mal bei der Bedeutung des Verkehrszeichens suchen. Da müsste es ja stehen…
Wie wärs damit? Zumindest für den Ortseingang sind hier auch die Paragrafen aufgeführt.
Du bist ja ein Herzchen…
Beim Ortseingang ist das so.
Aber wo steht das?
Ich bin kein Anwalt und das ist ja keine Rechtsberatung, also
kann ich das auch nicht sagen, außer dass es das ist, was
Fahrlehrer einem erzählen.
Auf gut Deutsch: Du hast eigentlich keine Ahnung, breitest Dein Halbwissen aber mal mit Überzeugung aus. Das begegnet mir im Berufsalltag immer wieder: sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit…
Übrigens muß man kein Anwalt sein um über einzelne Aspekte der Juristerei Expertenwissen zu haben. Und es ist auch keine Rechtsberatung, wenn Du mir sagst wo die Aufhebung der Streckenverbote mit dem Ortsschild geregelt ist.
Aber ich würde das mal bei der Bedeutung des Verkehrszeichens
suchen. Da müsste es ja stehen…
Du bist ja wirklich ein Herzchen: wie ich weiter oben bereits erwähnte habe ich genau das getan und dabei festgestellt, daß es dort eben nicht steht. Auch sonst habe ich es nicht gefunden, weshalb ich auch so penetrant nachfrage wo es denn nun eigentlich steht.
Gruß Stefan