Hallo zusammen,
wie verhält es sich denn mit dem Thema „Beendigung des Beschäfftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat“ und dem Datenschutz?
Gegenüber des Arbeitsgeber muss ja ein Kündigungsgrund nicht erläutert werden, solang man ordentlich und fristgerecht kündigt. Aber besteht denn trotzdem die Möglichkeit, dass es der Arbeitgeber erfährt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen kündigt? Eventuell durch die Agentur für Arbeit? Wendet die sich an den Arbeitgeber um Informationen zu überprüfen oder unterliegt das dem Datenschutz? Immerhin gewährt die Agentur für Arbeit einem ALG I ohne Sperrzeit wenn man aus gesundheitlichen Gründen kündigt.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber kein Anspruch auf Diagnosen etc. . Weitere Angaben erfragt die Agentur vom Arbeitgeber nicht umgekehrt
Das heißt, dass die Agentur für Arbeit auf den Arbeitgeber zugeht und die Thematik mit ihm bespricht bzw. Informationen anfordert? Aber das verstößt doch gegen sowas wie Datenschutz oder nicht?