Ich bin im Besitz eines Mietrvertrages für ein Ladenlokal,
in dem unter…
- § 2 Mietzeitund Kündigung -
nur steht wieviele Monate (in diesem Fall 6) vorher gekündigt werden muß.
Abgeschlossen wurde er am 09-03-2009 ohne Angabe der Erstmietdauer (Zeitliche Bindung wie zb. 3 Jahre usw.)
Kann ich somit davon ausgehen, dass ich unter berücksichtigung der Kündigungsfrist kündigen kann oder bin ich erst mal für einen gewissen Zeitraum
( 2009 + X Jahre) gebunden?
Danke für jede Antwort