Beendigung des Mietverhältnisses

Ich bin im Besitz eines Mietrvertrages für ein Ladenlokal,
in dem unter…

  • § 2 Mietzeitund Kündigung -
    nur steht wieviele Monate (in diesem Fall 6) vorher gekündigt werden muß.
    Abgeschlossen wurde er am 09-03-2009 ohne Angabe der Erstmietdauer (Zeitliche Bindung wie zb. 3 Jahre usw.)
    Kann ich somit davon ausgehen, dass ich unter berücksichtigung der Kündigungsfrist kündigen kann oder bin ich erst mal für einen gewissen Zeitraum
    ( 2009 + X Jahre) gebunden?
    Danke für jede Antwort

du hast somit eine Kündigungsfrist von 6Monaten da versäumt worden ist was zusätzliches einzutragen.