Beendigung HGB84-Vertrag und Folgen

Guten Tag,
ich möchte meinen HGB84-Vertrag mit einer Bausparkasse/Bank schnellstmöglich beenden. Nach mehreren Jahren in dieser Branche bin ich immer mehr zu dem Schluss gekommen, dass dieser Beruf nichts für mich ist.

Ich habe als selbstständiger Kaufmann einen HGB84-Vertrag in Form eines Ausschließlichkeitsvertrages, darf also nur Produkte des Unternehmens und dessen Geschäftspartner vertreiben. Zudem bin ich auskunftspflichtig gegenüber Vorgesetzten, habe vordefinierte Umsatzziele und habe die Pflicht, an Teamrunden teilzunehmen, ähnlich einem Angestellten.

Nur die Rechte eines angestellten Arbeitnehmers wurden ersetzt durch die Pflichten eines Selbstständigen (Krankenkasse,ALtersvorsorge, Gewerbe- und Umsatzsteuer, Kosten für Büro, Termindamen etc.)

Zudem arbeite ich auf reine Provisionsbasis, will heißen: Keine Bestandsprovision, kein Fixum.

Nun ergeben sich bei mir folgende Fragen bei einer Beendigung des Vertrages:

Vertraglich festgehalten ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Da ich aber, mit Familie, natürlich Geld verdienen muss, frage ich mich:
Wie bindend ist diese 3monatige Kündigungsfrist? Darf ich in dieser Zeit kein Anstellungsverhältnis eingehen oder bedeutet das lediglich, dass ich in diesen 3 Monaten keine Finanzprodukte bei anderen Unternehmen einreichen darf, denn laut Vertrag habe ich mich ja verpflichtet, im Rahmen meiner Tätigkeit nur innerhalb dieses Unternehmens einzureichen.

Da ich die Branche komplett verlassen werde, habe ich auch eine Frage zu der Zeit nach dem Vertrieb.
Wenn in der nächsten Zeit Stornos auftauchen, muss ich die Provision dafür zurückzahlen oder muss mir das Unternehmen zuerst nachweisen, dass es alles getan hat, um das Storno abzuwenden?

Zudem fangen bereits jetzt, meine Kündigung ist bereits ausgesprochen, die ersten Berater an, den Kunden einzureden, sie wären von mir falsch beraten worden, sollten sich beim Unternehmen offiziell beschweren. Natürlich wächst hier meine Sorge, dass Kunden sich dazu auch rechtlichen Beistand holen.

Wie ist es da mit der Haftung? Habe ich eine Handhabe gegen solche Machenschaften von „Kollegen“? Schriftlich liegt natürlich keine derartige Aussage vor.

Ich möchte dazu sagen, dass es in den ganzen Jahren meiner Tätigkeit nicht eine einzige Beschwerde gab. Nur bin ich vertraglich verpflichtet, nach Ausscheiden sämtliche Durchschriften und Kopien restlos zu vernichten, so dass ich im Härtefall nicht in der Lage bin, etwas nachzuweisen.

Ich wünsche mir einfach, sauber aus dem ganzen Thema rauszukommen und möglichst nichts mehr mit der Branche zu tun zu haben.

Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo grachius,

leider kann ich Ihre Anfrage nicht beantworten, da ich im Bereich „Recht“ Anfänger bin und Ihre Problematik meinen Wissensstand übersteigt.
Ich kann Ihnen aber die Internetseite
www.frag-einen-anwalt.de empfehlen. Dort können Sie sich an einen Fachanwalt wenden und entscheiden dabei selbst, was Ihnen die Anfrage Wert ist.

Grüße aus Hamburg