Wohnungskauf in 06/2010. Wohnung ist vermietet gewesen. Mieter hat bereits im Januar d. J. gekündigt, wohnt aber weiterhin in der Wohnung, weil er angeblich keine andere Wohng. findet. Hat außerdem angeblich Kündigung zurückgenommen. Dazu kommt: Mieter hat im Mai 2010 Privatinsolvenz angemeldet, d.h. er kann nicht wg. Mietrückständen kündigt werden. Aktuell bestehen keine Mietrückstände. Wie bekommt man Mieter aus der Wohnung? Nur durch Räumungsklage? Geht der Mietvertrag zwischen dem Alteigentümer und Mieter unverändert auf Neueigentümer über? Oder muss ein neuer Mietvertrag her?
Weiternutzung des Mietobjektes wurde durch Voreigentümer geduldet - besteht das Mietverhältnis damit weiter? Muss man Mieter selbst noch einmal kündigen? Mieter behauptet, Kündigung zurückgenommen zu haben. Geht das überhaupt?
Wenn nicht innerhalb von 2 Wochen nach Mietende der Fortsetzung der Nutzung widersprochen wird, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit siehe § 545 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html.
Der Käufer übernimmt die Wohnung / das Objekt mit allen Rechten und Pflichten, auch mit allen bestehenden Mietverträgen.
Ohne Kündigungsgrund kann man diesem Mieter dann gar nicht kündigen. Die üblichen Kündigungsgründe leiten sich aus dem Mietrecht ab.
Ohne Mietrückstände fällt da ein Kündigungsgrund schon mal weg.
Mit Einverständnis des Vermieters kann man eine Kündigung natürlich auch zurücknehmen. Da im Beispielfall offensichtlich nicht widersprochen wurde - siehe oben.
Gruß
Nita
Hallo.
Hier sollte der Mietvertrag geprüft werden.
In den meisten Mietverträgen (auch Standardmietverträgen) wird einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nach einer Kündigung gem. § 545 BGB widersprochen.
Wenn kein solcher Ausschluss vertraglich erfolgt ist, könnte sich der Verkäufer als ehemaliger Vermieter regresspflichtig gemacht haben, wenn er es versäumt hat, einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nach der Kündigung zu widersprechen.