Beendigung Pachtverhältnis

Angenommen, Pächter A hat ein Ladenlokal gemietet. Das Mietverhältnis wurde fristgerecht gekündigt und steht vor der Rückgabe. Alle Mängel wurden beseitigt ( nach angemessener Verlängerung der Frist durch den Eigentümer ). Die Räumlichkeiten wurden geputzt und gereinigt. Kann darüber hinaus verlangt werden, dass die Räumlichkeiten „klinisch“ sauber übergeben werden oder gilt auch hier -wie bei privaten Mietverhältnissen-, dass das Objekt „besenrein“ übergeben wird?

Vielen Dank für die Antworten! Gruss, zipzap

Was sagt der Vertrag hierzu?

Grüße

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Im vertrag wäre hierzu keine besondere Bemerkung hinterlegt. Lediglich, dass renoviert übergeben werden muss. Und das wurde das Ladenlokal ja.

Hi,

Im vertrag wäre hierzu keine besondere Bemerkung hinterlegt.
Lediglich, dass renoviert übergeben werden muss. Und das wurde
das Ladenlokal ja.

Die Reinlichkeit bei Übergabe ist bei keiner vertraglichen Vereinbarung eine Graunzone. Im Zweifel die Räume so übergeben wie M sie einst bekommen hat.

Wenn mehr gefordert wird prüfen ob es keine/geringe Mühe macht um alle zufrieden zustellen.
Wenn der VM immer noch nicht zufrieden ist, kann er klagen und die Grauzone wird ein wenig klarer.

Für wen es dann teuer wird bei unserem Richterrecht kann kaum einer vorhersagen.

vlg MC