Hallo,
kann Arbeitslosengeld I ruhen oder unterbrochen werden (zum Beispiel während einer Reha-Maßnahme) und dann einfach wieder aktiviert werden?
Oder ist es zwingend, dass es einen Aufhebungsbescheid gibt und der Betroffene anschließend alles wieder neu beantragen muss? Wenn ja, warum so kompliziert?
Beispiel:
Betroffener kommt Freitag abend von der Reha und hat ab Montag Arbeit. Das Arbeitsamt stellt die Zahlung richtigerweise mit Beginn der Reha ein, da die Rentenversicherung zahlt. Nur um für das Wochenende zwischen Reha und Arbeitsbeginn Leistungen zu erhalten, muss sich der Betroffene wieder mit allen Formalitäten und persönlicher Vorstellung neu beim Arbeitsamt anmelden.
Davon abgesehen dass es zeitlich gar nicht machbar ist, wo liegt hier der Sinn? Warum gibt es keine vereinfachenden Regelungen und es wird den Leuten so schwer gemacht? Oder ist es das Ziel, dass der Betroffene auf das Geld verzichtet weil er an seinem ersten Arbeitstag ja nicht gleich sagen kann:
„Sorry Chef, ich müsste heut mal mittags Feierabend machen, hab da mal was zu erledigen“.
Grüße, Lola