Wir haben als Franchisenehmer am 16.04.2008 einen Franchise-Vertrag über die Dauer von 5 Jahren unterschrieben. Wir möchten diesen Vertrag nicht verlängern, sondern aussteigen, u.a. mangels einer echten Wirtschaftlichkeit aber auch wegen evtl. Auswanderungsabsichten in 2-3 Jahren. Bei gestriger Durchsicht des Franchise-Vertrages sind wir u.a. auf die beiden u. g. Klauseln zum Thema Vertragsdauer und Vertragsbeendigung gestoßen. Irgendwie werden wir nicht so 100%tig schlau daraus. Leider haben wir bisher (versehentlich) noch keine Kündigung ausgesprochen, einfach weil wir es zeitlich verpennt haben und nur eine Kündigungsfrist von 6 Monaten in Erinnerung hatten. Nun haben wir extreme Bauchschmerzen, da evtl. länger als gewollt, also über den 16.04.2013 hinaus, gebunden zu sein. Wir möchten dazu den Franchisegeber zunächst (noch) nicht direkt kontaktieren, da momentan sowieso ein sehr, sehr angespanntes Verhältnis (siehe auch Anmerkung unten) herrscht und wir das Gefühl haben, hier evtl. über den Tisch gezogen zu werden.
Fragen:
a. Gibt es eine automatische Verlängerung oder endet der Vertrag einfach zum 16.04.2013 ?
b. Hätten wir zum 16.04.2012 kündigen müssen ?
c. Falls der Vertrag weiterläuft, für wie viele Jahre dann (2 oder 5) ?
d. Gibt es eine andere Möglichkeit, aus dem Vertrag rauszukommen ?
Vertragsklauseln:
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Dieser Vertrag tritt mit seiner Vertragsunterzeichnung in Kraft und wird auf die Dauer von fünf Jahren fest abgeschlossen. Der Franchisenehmer hat danach das einseitige Optionsrecht, den Vertrag um weitere 5 Jahre zu verlängern und wird die Ausübung der Option mindestens 6 Monate vor Ablauf der ersten Vertragslaufzeit dem Franchisegeber schriftlich mitteilen. Im Falle der Nichtausübung der Option und nach Ablauf der zweiten 5 – Jahresfrist verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils 2 Jahren, wenn er nicht spätestens 12 Monate vor dem Vertragsende bzw. Ende einer weiteren Vertragsperiode von den Vertragsparteien gekündigt wird.
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Eine Kündigung des Vertrages ist – mit Ausnahme der vorgenannten Kündigungsfristen – nur aus wichtigem Grund zulässig. Insbesondere steht der Franchisegeberin das Recht zur sofortigen außerordentlichen Kündigung zu, wenn der Geschäftsbetrieb aus von Franchisenehmer zu vertretenen Umständen nicht spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten dieses Vertrages eröffnet wurde.
Anmerkung zu angespannten Verhältnis:
Wir haben insgesamt 2 Filialen gegründet und mit dem Franchisegeber dazu einen Hauptvertrag (den vom 16.04.2008) sowie eine Vertragsergänzung (vom Januar 2011) für 2 Filialen abgeschlossen. Die letzte Vertragsfiliale möchten wir nun zum 02.05.2012 verkaufen und haben auch bereits einen Kaufvertrag mit einem Interessenten gemacht. Der Franchisegeber hatte uns im Vorfeld mündlich sein Einverständnis sowie seine Unterstützung mitgeteilt, allerdings nur, wenn alle Kriterien erfüllt werden. Leider hat der Franchisegeber (versehentlich oder Absicht ?) vor einer Woche, also vor finaler Abwicklung und vor seiner immer noch fehlenden Zustimmung zum Verkauf, dem Kaufinteressenten bereits den Zugang zu vertraulichen Geschäftsdaten zu beiden (!!!) Filialen ermöglicht (Login + Passwort + Systemzugriff auf Mitgliedsdaten) , obwohl wir nur die neuere Filiale aus 2011 verkaufen möchten. Gemerkt haben wir dies erst, als unser eigener Login-Versuch 3 Tage später gesperrt war. Nach tel. Rücksprache bei der zuständigen Sachbearbeiterin wurde dies mündlich als Versehen entschuldigt, unsere Sperre zurückgesetzt sowie der Zugriff des Kaufinteressenten (angeblich) deaktiviert. Nachdem wir uns dies nochmal schriftlich bestätigen lassen wollten und diesen Punkt unter „Datenschutzverletzung“ (war wohl im nach hinein betrachtet ein Fehler) thematisiert haben, hat uns der Geschäftsführer mündlich das Platzen des Verkaufs angedroht. Gem. Franchise Vertrag muss er dem ja zustimmen, hat aber unzählige Gründe (unangemessene Kaufpreishöhe, Mietzins, Eignung des Käufers, …) dies zu verweigern. Außerdem behauptet er nun, wir selbst hätten den Auftrag zur vorab-Freischaltung des Kaufinteressenten mündlich beauftragt. Da steht nun Aussage gegen Aussage, da wir dies natürlich nicht beauftragt hatten. Wir hatten lediglich den Zugriff auf die neuere Filiale freigegeben, allerdings erst, sobald dies systemseitig getrennt ist. Dies ist bis heute nicht geschehen, d.h. man sieht, sofern man Zugriff hat, immer noch die Daten beider Filialen.
Soviel zum aktuell sehr, sehr angespannten Verhältnis, an dem sicherlich auch wir nicht ganz unbeteiligt sind.
Wie ersichtlich habe wir also 2 Probleme:
1.Beendigung Hauptvertrag der 1. Filiale
2. Verkauf der 2. Filiale
Es wäre toll, wenn uns hier jemand mit einem entsprechenden Ratschlag weiterhelfen kann.
Ganz herzlichen Dank im voraus und sorry für den langen Text, aber für eine bessere und qualifiziertere Einschätzung sind die vielen Details sicherlich sinnvoll und notwendig.
