Hallo!
Nehmen wir an ein Lehrling hat gerade seine Ausbildung beendet und wird aufgefordert folgendes zu unterschreiben:
Mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bin ich einverstanden.
Es bestehen aus dem Arbeitsverhältnis keine Ansprüche - ganz gleich aus welchem Rechtsgrund - mehr gegeneinander.
Von meinen Recht, das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend zu machen, nehme ich Abstand. Eine bereits erhobene Klage nehme ich hiermit zurück.
Ich erkläre, dass ich diese Ausgleichsquittung sorgfältig gelesen habe, freiwillig und eigenhändig unterschrieben habe und eine Kopie dieser Ausgleichsquittung erhalten habe.
Welche Konsequenzen würde es haben, wenn er sich nicht auf diese Weise entmündigen lassen würde???
besteht denn eine tarifliche Verpflichtung, den Lehrling noch ein halbes Jahr nach Ende der Ausbildung zu beschäftigen?
Bevor er diese Vereinbarung unterschreibt, sollte er sich beraten lassen. Möglicherweise verliert er Ansprüche auf Arbeitslosengeld, wenn er nicht gleich wieder eine Arbeit findet.
Was passiert, wenn er nicht unterschreibt? Dann muss die Firma ihm kündigen und ihm stehen alle Schritte offen, auf die er mit seiner Unterschrift verzichten würde.
Was hat er zu verlieren, wenn er nicht unterschreibt? Wie es aussieht, möchte sein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ja auf jeden Fall auflösen, oder?
Dem Lehrling steht zu, da er nach seine Gesellenprüfung zwei Tage weiter beschäftigt wurde, einen Festvertrag zu bekommen.
Er ist aber nun in einem befristeten Arbeitsverhältnis was rückwirkend diese beiden Tage mit einbezieht.
Mit der Beendigung des Lehrverhältnisses ist er ja auch einverstanden, er will sich nur das Recht belassen gerichtlich vorzugehen…
Mit der Beendigung des Lehrverhältnisses ist er ja auch
einverstanden, er will sich nur das Recht belassen gerichtlich
vorzugehen…
Er möge den Schriebs ununterschrieben lassen. Der AG hat vermutlich „geschnallt“, dass ihm da ein Fehler unterlaufen ist, den er jetzt gerne auf den AN abwälzen möchte.
Mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bin ich
einverstanden.
AG kündigt nicht, sondern es wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Bedeutet auf jeden Fall Sperre des ALG 1 für gewisse Zeit.
Es bestehen aus dem Arbeitsverhältnis keine Ansprüche - ganz
gleich aus welchem Rechtsgrund - mehr gegeneinander.
Allen Urlaub und Gelder bekommen, Keine Verletzungen mit evtl. Spätfolgen erliten (BG braucht sonst nicht mehr zu zahlen)
Von meinen Recht, das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses
gerichtlich geltend zu machen, nehme ich Abstand. Eine bereits
erhobene Klage nehme ich hiermit zurück.
Wenn im Ausbildungsvertrag eine Kündigung vorgesehen ist, ist mit Abschlussprüfung kein Ende des Vertragsverhätlnisses erreicht.
Es gibt Verträge, die vorschreiben, dass dem Azubi 3 Monate vor Prüfung gekündigt werden muss, ansonsten ein unbefristeter Arbeitsvetrag besteht.
Dieser wäre dann einklagbar.Auf das klagerecht wird verzichtet. Wenn schon eine Klage läuft wird sie hiermit zurück genommen
Ich erkläre, dass ich diese Ausgleichsquittung sorgfältig
gelesen habe, freiwillig und eigenhändig unterschrieben habe
und eine Kopie dieser Ausgleichsquittung erhalten habe.
Ich kann mich nicht darauf berufen, dass ich sonst meine Papiere nicht bekommen hätte. Ich wusste vorher, was es bedeutet.
Welche Konsequenzen würde es haben, wenn er sich nicht auf
diese Weise entmündigen lassen würde???
Verzicht auf gesetzliche und vertragliche Rechte, Verzicht auf eventuell enstehende Versorgungsleistungen der BG.
Keine Verletzungen mit evtl.
Spätfolgen erliten (BG braucht sonst nicht mehr zu zahlen)
Das ist mal eben Quatsch, weil der Anspruch gegen die BG besteht und nicht gegen den Arbeitgeber.
Von meinen Recht, das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses
gerichtlich geltend zu machen, nehme ich Abstand. Eine bereits
erhobene Klage nehme ich hiermit zurück.
Wenn im Ausbildungsvertrag eine Kündigung vorgesehen ist, ist
mit Abschlussprüfung kein Ende des Vertragsverhätlnisses
erreicht.
Mit dem Ausbildungsverhältbis hat das gar nichts zu tun. Das ist nämlich in diesem Fall bereits beendet.
Es gibt Verträge, die vorschreiben, dass dem Azubi 3 Monate
vor Prüfung gekündigt werden muss, ansonsten ein unbefristeter
Arbeitsvetrag besteht.
Würd mich mal interessieren, wer solche Verträge macht. Wo ist da der Sinn, wenn der Azubi die Prüfung gar nicht besteht (was man ja 3 Monate vorher noch nicht mit Sicherheit weiß)?
Welche Konsequenzen würde es haben, wenn er sich nicht auf
diese Weise entmündigen lassen würde???
Verzicht auf gesetzliche und vertragliche Rechte, Verzicht auf
eventuell enstehende Versorgungsleistungen der BG.
Die Frage lautete „Welche Konsequenzen würde es haben, wenn er sich nicht auf diese Weise entmündigen lassen würde???“
Es gibt Verträge, die vorschreiben, dass dem Azubi 3 Monate
vor Prüfung gekündigt werden muss, ansonsten ein unbefristeter
Arbeitsvetrag besteht.
Würd mich mal interessieren, wer solche Verträge macht. Wo ist
da der Sinn, wenn der Azubi die Prüfung gar nicht besteht (was
man ja 3 Monate vorher noch nicht mit Sicherheit weiß)?
Hi,
Azubi-Vertrag Einzelhandel schreibt vor, dass, wenn der Vertrag mit bestandener Prüfung beendet sein soll, eine dementsprechende Kündigung spätestesn 3 Monate vor Ablegen der prüfung zu schreiben ist.
Der Sinn besteht darin, dass der Ausbildungsbetrieb nicht einen Tag nach der bestandenen prüfung plötzlich einen Einzelhandelskaufmann bezahlen muss, der dann erst zum Ende des nächsten Quartals gekündigt werden kann.
Für den AZUBI gibt es auch eine Sicherheit, dass er (wenn er keine Kündigung erhält)nach der bestandenen Prüfung mindestens noch 3 Monate Arbeit hat - auch wenn der Chef es nicht für nötig hielt überhaupt mit ihm zu sprechen.
Da die Kündigung den Passus „bestandener Prüfung“ enthält, ist es auch nicht wichtig, ob die Prüfung schon beim ersten Versuch bestanden wird.
Beide Seiten wissen dann Bescheid und können dementsprechend planen.
Sieh es, als wenn du einen Zeitarbeitsvertrag hast. Du weißt wann er zu ende ist… er könnte zwar verlängert werden… muss aber nicht.
Azubi-Vertrag Einzelhandel schreibt vor, dass, wenn der
Vertrag mit bestandener Prüfung beendet sein soll, eine
dementsprechende Kündigung spätestesn 3 Monate vor Ablegen der
prüfung zu schreiben ist.
Aber auch nur bei Dir…
Zitat aus MTV Einzelhandel NRW: §23 (4) Spätestens drei Monate vor dem vertraglichen Ende der Ausbildungszeit sollen sich Arbeitgeber und Auszubildender über eine Fortsetzung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses schriftlich erklären.
Da steht nur etwas von Erklärung, nichts von Kündigung!
Der Sinn besteht darin, dass der Ausbildungsbetrieb nicht
einen Tag nach der bestandenen prüfung plötzlich einen
Einzelhandelskaufmann bezahlen muss, der dann erst zum Ende
des nächsten Quartals gekündigt werden kann.
Wieso Quartal? §11 (6) Für die Kündigung von Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern gilt eine Grundkündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats.
Für den AZUBI gibt es auch eine Sicherheit, dass er (wenn er
keine Kündigung erhält)nach der bestandenen Prüfung mindestens
noch 3 Monate Arbeit hat - auch wenn der Chef es nicht für
nötig hielt überhaupt mit ihm zu sprechen.
Wo soll das stehen?
Da die Kündigung den Passus „bestandener Prüfung“ enthält, ist
es auch nicht wichtig, ob die Prüfung schon beim ersten
Versuch bestanden wird.
Vor allem, wenn man nicht von einer Kündigung sondern von einer Erklärung spricht!
Sieh es, als wenn du einen Zeitarbeitsvertrag hast. Du weißt
wann er zu ende ist… er könnte zwar verlängert werden… muss
aber nicht.
Du strickst hier hahnebücherne Vergleiche - lass es besser…