Hallo,
habe mal ein makaberes Anliegen, leider…hoffe, das ich hier richtig bin.
Mal angenommen, es gäbe ein Familiengrab (Doppelgrab), angefangen mit der Beerdigung eines Bruders, dann der Vater…dann die Mutter. Bis zur Beerdigung des Bruders lief das Grab auf den Namen der Eltern, nach Ableben des Vaters übernahm es die Mutter, nach deren Ableben erneut ein weiterer Bruder (also Pachtvertrag usw.). Es gibt mehrere Kinder in dieser Familie und nicht jeder wird ebenfalls auf dem Grab die letzte Ruhestätte finden, da sie vermutlich eher wegen Partnerschaft ein eigenes Grab haben werden. Nun gibt es einen Bruder, der aber keine Partnerschaft hat, alleinstehend ist und auch bald sterben wird. Gepflegt wird dieser von dem Bruder, der die Verantwortung für das Familiengrab hat. Obwohl der kranke Bruder noch lebt, ist bereits abzusehen, das es widerlichen Streit darum geben wird oder geben soll, ob der kranke Bruder auch auf dem Familiengrab beigesetzt werden soll, da einige Geschwister etwas dagegen haben werden. Diese kranke Bruder ist leider bei einigen Geschwistern nicht beliebt.
Frage: Wer entscheidet letztendlich ob dieser kranke Bruder seine letzte Ruhestätte auf den Familiengrab finden darf oder nicht ? Der der die Verantwortung für das Grab hat oder müssen wirklich alle Familienmitglieder gefragt werden. ? Wenn alle gefragt werden müssten,
kann man ja nicht ewig warten bis so ein Streit mal ausgelegt ist, bis der kranke Bruder endlich beigesetzt werden kann… was passiert in so einem Fall… da er ja beigesetzt werden muss. ?
Vielen Dank im voraus.