Beerdigung

Hallo,

habe mal ein makaberes Anliegen, leider…hoffe, das ich hier richtig bin.

Mal angenommen, es gäbe ein Familiengrab (Doppelgrab), angefangen mit der Beerdigung eines Bruders, dann der Vater…dann die Mutter. Bis zur Beerdigung des Bruders lief das Grab auf den Namen der Eltern, nach Ableben des Vaters übernahm es die Mutter, nach deren Ableben erneut ein weiterer Bruder (also Pachtvertrag usw.). Es gibt mehrere Kinder in dieser Familie und nicht jeder wird ebenfalls auf dem Grab die letzte Ruhestätte finden, da sie vermutlich eher wegen Partnerschaft ein eigenes Grab haben werden. Nun gibt es einen Bruder, der aber keine Partnerschaft hat, alleinstehend ist und auch bald sterben wird. Gepflegt wird dieser von dem Bruder, der die Verantwortung für das Familiengrab hat. Obwohl der kranke Bruder noch lebt, ist bereits abzusehen, das es widerlichen Streit darum geben wird oder geben soll, ob der kranke Bruder auch auf dem Familiengrab beigesetzt werden soll, da einige Geschwister etwas dagegen haben werden. Diese kranke Bruder ist leider bei einigen Geschwistern nicht beliebt.

Frage: Wer entscheidet letztendlich ob dieser kranke Bruder seine letzte Ruhestätte auf den Familiengrab finden darf oder nicht ? Der der die Verantwortung für das Grab hat oder müssen wirklich alle Familienmitglieder gefragt werden. ? Wenn alle gefragt werden müssten,
kann man ja nicht ewig warten bis so ein Streit mal ausgelegt ist, bis der kranke Bruder endlich beigesetzt werden kann… was passiert in so einem Fall… da er ja beigesetzt werden muss. ?

Vielen Dank im voraus.

Hallo!

Es muss zuerst mal geprüft werden, ob wegen der Ruhezeiten in dem Doppelgrab überhaupt noch eine Bestattung erfolgen kann.
In der Regel(Friedhofssatzung) wäre das bei Erdwahlgräbern 20-30 Jahre Ruhezeit(sehr oft anzutreffen 25 J) nach der letzten Bestattung.
Bei Doppelgrab getrennt für jede Hälfte.
Eine Urnenbeisetzung ist in der Regel auch bei noch recht „frischem Grab“ zulässig.

Und dann gilt sicherlich der Wunsch des Verstorbenen, hier ja einer Person, die noch eigene Wünsche äußern kann oder schon im Angehörigenkreis geäußert hat.
Auch in einem Testament kann so etwas bestimmt werden, als Auflage.

Aber wenn das alles nicht so sein sollte, dann bestimmen es die Angehörigen. Sie tragen ja auch die Kosten und können so mitentscheiden, ob Wahlgrab (mit laufenden Kosten für Grabpflege) oder andere Formen.
Aber sie müssen nicht das Familiengrab weiter aufrecht erhalten, es kann auch nach Ende der letzten Ruhezeit aufgegeben werden (was auch Kosten verursacht).

MfG
duck313