Hallo,
eine Beerdigung ist ja nicht unbedingt billig, im Gegenteil.
Mal angenommen, Mann M lebt von Frau F seit 30 Jahren getrennt, aber nicht geschieden. Es gibt Kinder K aus der Ehe, außerdem noch uneheliche Kinder K1, die man nicht kennt. Und dann gibt es noch die Freundin mit der M seit 30 Jahren zusammenlebt.
Bei den Kindern K1 ist nicht bekannt, ob diese ehelich oder unehelich sind. Sie sind auf jedenfalls älter als die Kinder K, also vor der beschriebenen Ehe gezeugt.
Nun ist M gestorben. Kein Geld da. Freundin F ist Hartz IV Empängerin, zahlt nichts, bzw kann nichts zahlen.
Frau F lebt auch von ihrer schmalen Rente.
Wer ist hier in der Pflicht und muss zahlen, bzw wer muss nicht?
Vielen Dank für jeden Rat.
Gruß
Katl