Hallo!
Wir haben uns im Bekanntenkreis letztens über folgenden Sachverhalt unterhalten und uns gefragt, wie das wohl ausgehen könnte:
Eine ältere Dame macht ihr Testament, sorgt für alles vor und beauftragt einen Bestatter, im Sterbefall ihre Beerdigung abzuwickeln. Alles wird im Voraus bezahlt. Eine jüngere entfernte Verwandte wird beauftragt, sich um alles zu kümmern, wenn es dann soweit ist. Direkte Angehörige gibt es nicht.
Die ältere Dame überlebt alle, die von der Vereinbarung wissen um einen erheblichen Zeitraum (15 Jahre). Sie ist in den letzten Jahren komplett vereinsamt, weil praktisch keiner der jüngeren Generation der Familie weiß, dass sie überhaupt noch lebt. Als die Dame erkrankt, rufen Nachbarn den Arzt, die Frau verstirbt im Krankenhaus, war aber schon vorher nicht mehr in der Lage, sich verständlich zu machen.
Nach ihrem Tod kümmern sich Behörden um die Bestattung. Es wird natürlich ein anderer Bestatter beauftragt als ursprünglich geplant. Irgendwie erfährt der Notar, der das Testament verwaltet, vom Tod seiner Mandantin. In der Wohnung werden die Unterlagen zu der geplanten Bestattung gefunden. Auch Grabpflege hatte die alte Dame schon organisiert und bezahlt, das konnte man jetzt zum Glück noch wahrnehmen.
Es stellt sich die Frage, was mit der vorausgezahlten Bestattung passiert: können die Erben eine (Teil-)Rückzahlung verlangen? Schließlich wurde keine Leistung erbracht.
Vielen Dank für Eure Tipps!