Liebe/-r Experte/-in,
angenommen jemand bekommt Hartz IV und der Ehemann verstirbt nach langer Krankheit.
Wie muss man sich die Hilfe vorstellen? Es ist nicht ganz nachvollziehbar für einen Leien.
Bei Angeboten wird teilweise ein gewisser Betrag aus dem Bundessozialhilfegesetz (€ 871,76) angegeben, der dann gewisse Leistungen enthalten soll. Für den Rest muss man laut Angebot selber aufkommen. Als Zusatz wird vermerkt, dass evtl. noch Leistung aus Kolanz durch die ARGE/ Sozialamt übernommen werden können, was für jemanden mit Hartz IV auch nicht zu stemmen ist.
Nun habe ich gelesen, dass es von Stadt zu Stadt verschieden ist, was bezahlt wird und was nicht.
- Gibt es einen festen Betrag, der bei Anspruch auf diese Hilfe bezahlt werden wird?
- Gibt es einen festen Katalog mit Leistungen die eingeschlossen sein müssen?
- Muss man in Vorkasse treten oder wird das erst bei Antragsbewilligung oder Ablehnung fällig?
Es ist leider nicht so, dass das ganze noch Zeit hätte. Die Hoffnung stirbt zuletzt und das was einem lieb ist, möchte man zu Lebzeiten auch nicht schon durch solche Nachforschung abschreiben.
Also, bin gespannt auf eure Infos bzw. schnelle Hilfe.
Danke
Opec