Beerdigung Sterbegeld

Hallo zusammen,

ein Mann A hatte vor einiger Zeit den Opa (nicht verwandt angeheiratet, er wuchs bei Ihm auf) bestatten lassen,die darmalige Betreuerin wollte nach dem Tod nicht mehr für Ihn zuständig sein. Der Verstorbene hatte eine Sterbegeldversicherung in der Mann A als Begünstigter eingetragen war.

Der Betstatter sagte ihm er lässt sich die Sterbekasse auf sein Konto überweisen und dieses Geld dann an Mann Aweiterleiten, Mann A soll gleichzeitig zur Bank des Verstorbenen und die Rechnung der bestattung vorlegen, damit die Bestattung an sich vom Konto bezahlt wird. Dies ist so geschehn und Mann A bekamm das Sterbegeld vom Bestatter überwiesen, jetzt ein halbes Jahr später hat sich die ehemalige Betreuerin als Nachlasspfleger bei Mann A gemeldet und will sofort das Sterbegeld zurück. Termin beim Anwalt hat Mann a erst , wie ist das jetzt, der Bestatter macht dies fast tag täglich so und versteht das nicht Mann A eben so wenig, Sterbegeld gehört doch nicht zur Erbmasse?? War die vorgehensweise richtig ??

Beerdigung von Konto des Verstorbenen bezahlen lassen und vom Bestatter das volle sterbegeld überweien lassen, war das ok??

Hallo zusammen,

Hallo.

ein Mann A hatte vor einiger Zeit den Opa (nicht verwandt
angeheiratet, er wuchs bei Ihm auf) bestatten lassen,die
darmalige Betreuerin wollte nach dem Tod nicht mehr für Ihn
zuständig sein. Der Verstorbene hatte eine
Sterbegeldversicherung in der Mann A als Begünstigter
eingetragen war.

Ist A auch Erbe des O?

Der Betstatter sagte ihm er lässt sich die Sterbekasse auf
sein Konto überweisen und dieses Geld dann an Mann
Aweiterleiten, Mann A soll gleichzeitig zur Bank des
Verstorbenen und die Rechnung der bestattung vorlegen, damit
die Bestattung an sich vom Konto bezahlt wird.

Und welchen Sinn sollte das machen?
Welche Summen?

Dies ist so
geschehn und Mann A bekamm das Sterbegeld vom Bestatter
überwiesen,

Warum hat er es denn erst erhalten?

jetzt ein halbes Jahr später hat sich die
ehemalige Betreuerin als Nachlasspfleger bei Mann A gemeldet
und will sofort das Sterbegeld zurück.

Da ist doch noch was zu regeln. Gibt es andere Erben in Gemeinschaft, ist der Nachlass überschuldet?

…der Bestatter macht dies fast tag täglich so

Was völlig unklar ist, es so zu machen. Es ist ein Dreiecksgeschäft, wobei das Geld zurückfließt, insofern braucht es erst gar nicht an den Bestatter zu fließen. Hier kann eine Betrungshandlung vermutet werden.

und versteht das nicht Mann A eben so wenig,
Sterbegeld gehört doch nicht zur Erbmasse??

Wozu denn sonst? Es ist eine Versicherung auf den Todesfall. Was der Erbe mit dem Geld macht, ist seine Sache, soweit er nicht testamentarisch beschwert ist.
War die vorgehensweise richtig ??
Äußerst fraglich?

Beerdigung von Konto des Verstorbenen bezahlen lassen und vom
Bestatter das volle sterbegeld überweien lassen, war das ok??

Es müsste im Augenblick der Sachlage heißen:
Beerdigung von Konto des Verstorbenen bezahlen lassen und vom
Bestatter das volle Sterbegeld abkassieren, um die Erben zu benachteiligen!
Aber schauen wir mal, wie es weiter geht.
MfG

Hallo ,

nein Mann A ist nicht Erbe,O hat keine Verwandten mehr dem zufolge keine Erben,Mann A hat sich um O gekümmert, versuchte sogar Betreuerschein zu bekommen, Termin beim Amtsgericht war 20.12, hier fehlten noch Papiere die der jetzige Nachlasspfleger noch bringen wollte,leider zu spät. Ja Pflegeheim (Pflegegeld versäumte darmaliger Betreuuer zu beantragen)somit volle Rechnung, Krankenhaus,Wohnungsauflösung steht noch offen (3 Monatsmieten KH Aufenthalt,minus Kaution) hier reicht das Guthaben des O nicht mehr aus um dies zu erledigen. Das Sterbegeld wurde Januar ausgezahlt. Im Mai meldete sich der Nachlasspfleger, dieser wolle das Sterbegeld zurück.

Beerdigung wurde von Konto des O bezahlt, Mann A erhielt Sterbegeld als Begünstigter von Bestatter € 2400

Darmaliger Betreuer jetziger Nachlasspfleger wollte nach Tod nicht mehr zuständig sein, Mann O verstarb 22.12 Mann A war dem Pfegeheim bekannt und das Heim drängte auf dessen abholung zum Bestatter. Wen erreicht man zu dieser Zeit ?

Mann A lies O beerdigen wie O es sich zu Lebzeiten wünschte. Im Friedwald ,Anonym ( Beglaubigt)

Betrügen wollte Mann A nicht !!! Mann O war wie ein Vater.

Sterbegeldversicherung gehört NICHT zur Erbmasse, sondern allein demjenigen der als Begünstiger eingetragen war. Und Beerdigungskosten werden vorrangig aus der Erbmasse (vom Konto) gezahlt.
Gruß von Gräfin

Hallo,

dann wurde hier doch alles richtig gemacht ?

Hallo ,

Hallo.

nein Mann A ist nicht Erbe,O hat keine Verwandten mehr dem
zufolge keine Erben,Mann A hat sich um O gekümmert,

Dann ist A auch kein unterhaltspflichter Verwandter oder pflichtteilsbereichtigter Erbe. Eben nur Dritter, wenn auch ein Vertrauter.

versuchte sogar Betreuerschein zu bekommen…

Ist es nicht mehr geworden.

Pflegeheim (Pflegegeld versäumte darmaliger Betreuuer zu
beantragen)

Es ist ein anderer Betreuer geworden.

somit volle Rechnung, Krankenhaus,Wohnungsauflösung
steht noch offen (3 Monatsmieten KH Aufenthalt,minus Kaution)
hier reicht das Guthaben des O nicht mehr aus um dies zu
erledigen.

D.h. auch sonst ist das Erbe überschuldet. Dann ist klar, dass der Nachlasspfleger versucht Geld einzutreiben.

Das Sterbegeld wurde Januar ausgezahlt. Im Mai
meldete sich der Nachlasspfleger, dieser wolle das Sterbegeld
zurück.
Beerdigung wurde von Konto des O bezahlt,

Hier ist schon fraglich wie das genehmigt war? O hätte dem A eine Bankvollmacht auch über den Tod hinaus erteilt haben müssen. Andernfalls hätte A nicht über Geld des Bankkontos verfügen können. Selbst die Auszahlungen vorab für die Beerdigung unter Vorlage der Bestattungskostenrechnung nimmt die Bank nicht ohne weiteres vor; jedenfalls nicht für irgendeinen Dritten, welcher, wenn er noch keinen Erbschein hat, zumindest mit einer Testamentseröffnungsabschrift daher kommt.

Mann A erhielt
Sterbegeld als Begünstigter von Bestatter € 2400

A kann niemals Begünstigter des Bestatters gewesen sein. Allenfalls Begünstigter aus dem Versicherungsvertrag.

Darmaliger Betreuer jetziger Nachlasspfleger wollte nach Tod
nicht mehr zuständig sein, Mann O verstarb 22.12 Mann A war
dem Pfegeheim bekannt und das Heim drängte auf dessen abholung
zum Bestatter. Wen erreicht man zu dieser Zeit ?

So langsam wird es klarer.
O war zu bestatten und der Bestatter wollte sein Geld sehen. A war da und hat sich darum gekümmert und wurde Auftraggeber der Bestattung. Aber die Versicherung hatte noch nicht ausbezahlt, also woher Geld nehmen. Aha, da fällt A ein, nehmen wir das Geld doch einfach vom Konto des O. Denn der Bestatter weiß, dass man unter Vorlage der Bestatterrechnung eine Vorabauszahlung bei den Banken bekommt.
(Trotzdem bleibt unklar, wie A das bekommen konnte, da kein Erbe ist?!)
Später zahlte dann endlich die Versicherung aus.
Die Abtretung an den Bestatter und Rückgewährung an A war jetzt wofür zwingend nötig??? Der Bestatter bekam doch sein Geld vom Konto des O!
Es bleibt ein zwielichtiges Dreiecksgeschäft auf welches sich A eingelassen hat.

Mann A lies O beerdigen wie O es sich zu Lebzeiten wünschte.
Im Friedwald ,Anonym ( Beglaubigt)
Betrügen wollte Mann A nicht !!! Mann O war wie ein Vater.

Ja, entscheidend ist, was der Nachlasspfleger glaubt, wie die Dinge lagen.
Aus jetziger Sicht hätte sich A nicht am Vermögen des O, durch Auszahlung dessen Kontos an den Bestatter bemächtigen sollen. Da das Erbe überschuldet zu sein scheint, fordert der Nachlasspfleger Geld von A zurück. Dies dürfte rechtens sein.
Es wäre aber aus dieser Sicht nur rechtens, wenn es sich um das „verschwundene“ Geld vom Konto des O handelt, nicht das Geld der Versicherung.
MfG

Hallo,

der Bestatter sagte Mann A dieser solle auf die Bank des Mann O zugehn ,die Rechnung und Sterbeurkunde vorlegen ,ohne weiteres ohne Probleme wurde die Rechnung überwiesen, das Sterbegeld wurde noch in der gleichen Woche dem Bestatter ausgezahlt,also ergibt sich hier kein Vorteil. Der Bestatter hatte zur gleichen Zeit beide Gelder.
Kontovollmacht gab´s keine.

Der Bestatter behauptet auch heute ,solche Abwicklungen fast täglich zu tun.

Verwirrend die Frage jedoch wenn Mann A Sterbegeld als Begünstigter bekommen hat und diese nicht zur Erbmasse gehört, warum soll dieser zurückzahlen.
Bestattung wäre so oder so vom Konto ( Erbmasse ) beglichen worden,oder nicht

Hallo,
Hallo.

der Bestatter sagte Mann A dieser solle auf die Bank des Mann
O zugehn ,die Rechnung und Sterbeurkunde vorlegen ,ohne
weiteres ohne Probleme wurde die Rechnung überwiesen,

Das hatte ja offensichtlich geklappt.

das Sterbegeld wurde noch in der gleichen Woche dem Bestatter
ausgezahlt,also ergibt sich hier kein Vorteil. Der Bestatter
hatte zur gleichen Zeit beide Gelder.

Was nicht notwendig war. Offensichtlich wollte sich der Bestatter, nach der Schilderung des A, absichern, nachher überhaupt Geld zu bekommen, da er davon ausgehen musste, dass die Kontoüberweisung nicht klappt.

Kontovollmacht gab´s keine.

Aha.

Der Bestatter behauptet auch heute ,solche Abwicklungen fast
täglich zu tun.

Das macht es nicht besser. I.d.R. hat er es aber mit Erben zu tun. A ist kein Erbe des O.

Verwirrend die Frage jedoch wenn Mann A Sterbegeld als
Begünstigter bekommen hat und diese nicht zur Erbmasse gehört,
warum soll dieser zurückzahlen.

Er muss das Geld, welches er vom Konto verfügt hat, zurückzahlen! Denn dazu war er nicht berechtigt.

Bestattung wäre so oder so vom Konto ( Erbmasse ) beglichen
worden,oder nicht

Da wäre ich mir bei einem überschuldeten Erbfall nicht so sicher. Natürlich muss der Verstorbene verbracht werden, aber in solchen Fällen nur zum sog. „Armenbegräbnis“. D.h., das Billigste vom Billigen. Es ist i.d.R. nur eine Verbringung zum Krematorium mit Verbrennung und Verstreuung der Asche.
MfG

Mann A bekam heut Zahungsaufforderung von Nachlasspfleger das Sterbegeld auf das Konto O zu überweisen

hier heißt es " Nach den mir gegebenen Informationen sind Sie nicht Begünstigter "

das war Mann A

Mann A bekam heut Zahungsaufforderung von Nachlasspfleger das
Sterbegeld auf das Konto O zu überweisen
hier heißt es " Nach den mir gegebenen Informationen sind Sie
nicht Begünstigter "

Das ist wahrscheinlich etwas komplexer als bisher nagenommen.

Es ist zwar richtig, dass eine LV (Lebensvers. auf den Todesfall), mit einem eingetragenen Begünstigten, nicht zum Nachlass gehört, aber da wäre noch der Umstand der der Überschuldung und Pflichtteilsansprüche.

Der Erbe (hier der wohl der Staat) hat die Möglichkeit, noch vor Auszahlung der Versicherungssumme an den Begünstigten, diese Anweisung der Erblassers gegenüber der Versicherung zu widerrufen!
Denn er ist ja Erbe und Rechtnachfolger. Das darf er. Ist dies erfolgt? Wissen wir nicht.
Ergeht der Widerruf rechtzeitig, fällt die Versicherungssumme dann dem Erbe zu. Entscheidend ist hier, wer schneller ist. Entweder der Begünstigte an der Auszahlung oder der Erbe mit dem Widerruf.

Pflichtteilsberechtigte brauchen eine Schmälerung ihres Anteils durch eine Lebensversicherung nicht hinzunehmen.

D.h. der Rückkaufswert der Lebensversicherung wird der Erbschaft fiktiv zugerechnet und damit eine Erhöhung des Pflichtteiles bewirkt.
Bzw. in Fällen, in denen der Erblasser unter Insolvenz stand, kann der Pflichtteilsberechtigte sogar einen Pflichtteil vom um die gesamte auszuzahlende Versicherungssumme erhöhten Nachlass verlangen.

BGH IX ZR 251/01
BGH IV ZR 73/08
BGH IV ZR 230/08

An letzters hält sich nun der Nachlasspflefger.

Die Aussage, dass A wohl nur die unberechtigte Kontoabhebung zurückzuerstatten habe, kann ich damit nicht mehr aufrecht erhalten.

Da hier immer noch Fragen der genauen Umstände offen sind, kann dies nur individuell betrachtet werden und möglicherweise letztlich im Rechtsstreit.

Guten Tag,

von einer LV sprach Mann A nicht, lediglich um das Sterbegeld geht es der Nachlasspfleger.

Die Auszahlung über Bestatter erfolgte Januar -> Nachlasspfleger meldete sich im Mai.

Über die Rechtschutz hat Mann A einen Rechtsanwalt gewählt ,dieser wollte nicht die genauen Umstände wissen nur Fakten,forsch und unfreundlich " sollen zurückzahlen am besten komplett oder € 1000 sofort den rest in Raten andernfalls wird mit einer Strafanzeige gedroht,und Rechtschutzversicherung hätte zu wenig Geld an ihn gezahlt" -> Anwalt hat falsch abgerechnet ! laut Rechtschutz

Fraglich weshalb Post des Nachlasspflegers direkt an Mann A zugestellt wird und nicht über Anwalt zu Kenntnisnahme. Dies erlebte Mann frühr anders.

Mag ja sein das Mann A zum guten Schluss zurückzahlen muss,nicht ohne wirklich richtig Beraten geworden zu sein.

Die Umstände des Todes von Mann O, waren so grausam ,Mann O war Topfit,erst KH wegen Routineuntersuchung wegen Bein,angeblich Demenz -Arzt wollte Mann O nicht ohne ganztags Betreuer entlassen, Mann A suchte Hilfe Caritas etc. dies dauerte Mann O bekam gesetzlichen Betreuer obwohl der Arzt Mann A als Betreuer vorschlagen wollte, Mann A widerruf dem direkt - Mann O kam in Geriatrie - saß im Hochstuhl für Erwachsene im Flur vorm Fenster ,Mann O weinte sah Mann A an, er sei Schuld , er will raus ,habe sogar selbstmord Gedanken, kann nicht gehn (nach 3 Monaten fast nur liegen) Mann A versprach schnellstmöglich zu helfen ,alles zu spät, Mann O kam mit Pflegeheim , allerdings hatte dieser sich einen Infekt zugezogen Nsnn A war ein Tag vor O tod noch dort, O bekam kaum Luft .O ist wohl am Infekt gestorben, vieleicht zu wenig getrunken, das dieser erstickte, Fakt Mann O hatte dies alles nicht verdient, und wäre wenn alles schneller gegangen wäre wohl noch am leben.

Mann O gab Mann A (Halweise) so viel,alles was eine Familie ausmacht, was Mutter von Mann A nicht tat. Mutter kümmerte sich nicht um Mann A. Opa´s Frau war Mutter von Mann A Mutter. Keine adoption laut Mutter von A.

Betreuer tat nichts > wäsche usw. wurde von Mann A gewaschen, Müll aus Wohnung entsorgt sich um alles gekümmert.

Jedoch stellt sich hier die Frage wie der Anwalt arbeitet ? Noch nie hat man solch Anwalt erlebt. Mann A lässt sich morgen von anderem Rechtsanwalt auf eigene Kosten beraten.

Dies war ein weiteres Stück dieses wohl nicht zu schnell endeten Kapitel.

Auch andere sollen Erfahren wie es einem gehn kann.

Hallo,

dann wurde hier doch alles richtig gemacht ?

Ja, bis auf einen kleinen Punkt: Das Geld gehört nun mal nicht A. A hat sich das Sterbegeld praktisch vom Konto des Toten „geliehen“, um damit den Bestatter bezahlen zu können. Das Geld auf dem Konto ist aber nun mal Teil der „Erbmasse“. Also hat A da nichts zu suchen und muss, spätestens wenn das Sterbegeld vom Bestatter via Versicherung zurückkommt, das Geld wieder auf das Konto schaffen.

lg
Richard

Ja, bis auf einen kleinen Punkt: Das Geld gehört nun mal nicht
A. A hat sich das Sterbegeld praktisch vom Konto des Toten
„geliehen“, um damit den Bestatter bezahlen zu können. Das
Geld auf dem Konto ist aber nun mal Teil der „Erbmasse“.

… und die Erben haben mW in der Regel doe Pflicht, die Kosten für die Bestattung zu tragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattung#Kostentragun…

das
Geld wieder auf das Konto schaffen.

Um sich dann anschließend die Kosten der Beerdigung von den erben auszahlen zu lassen???

Gruß,
Max

… und die Erben haben mW in der Regel doe Pflicht, die
Kosten für die Bestattung zu tragen.

Hat aber mit der Frage/dem Sachverhalt nix zu tun.

Um sich dann anschließend die Kosten der Beerdigung von den
erben auszahlen zu lassen???

Äh, warum? Er hat die Kosten ja bereits bezahlt. Vielleicht liegt hier ein Denk/Lese/Verstehensfehler: Nicht A hat das Geld ausgelegt, es kam vom Konto der O. Als die Versicherung dann bezahlt hat, muss es selbstverständlich wieder darauf zurück. Warum sollte A auf einmal einen Anspruch darauf haben?

… und die Erben haben mW in der Regel doe Pflicht, die
Kosten für die Bestattung zu tragen.

Hat aber mit der Frage/dem Sachverhalt nix zu tun.

Doch, weil du anscheinend der Meinung bist, A muss die Kosten der Beerdigung auf das Konto zurückzahlen.

Äh, warum? Er hat die Kosten ja bereits bezahlt. Vielleicht
liegt hier ein Denk/Lese/Verstehensfehler: Nicht A hat das
Geld ausgelegt, es kam vom Konto der O.

Richtig - also warum soll A das Geld zurückzahlen? Das Geld kam genau da her, wo es herkommen sollte - vom Konto der O.

Als die Versicherung
dann bezahlt hat, muss es selbstverständlich wieder darauf
zurück.

A ist Begünstigter der Sterbegeldversicherung - warum muß das Geld auf das Konto zurück? Warum soll A auf einmal die Bestattung bezahlen?

Warum sollte A auf einmal einen Anspruch darauf haben?

Weil er Begünstigter der Versicherung ist? Eine „Sterbegeldversicherunfg“ heißt zwar so, ist aber idR nicht zweckgebunden.

Deine Logik verstehe ich nicht …

Gruß,
Max

A ist Begünstigter der Sterbegeldversicherung -

Sorry, das habe ich unter all dem über Anwälte, Rechtschutz, Wäsche und sonstigem überlesen. Wenn dem so ist, dann muss A das Geld nicht zurücküberweisen. Dann stellt sich aber die Frage, woher die Behauptung kommt, A wäre nicht der Begünstigte bzw., warum müssen sich dann zwei Anwälte darum kümmern. Dann würde eine Kopie des Vertrages an die ehemalige Betreuerin geschickt, ausreichen, um den Sachverhalt klarzustellen.