Hi,
frag doch mal bei der Krankenkasse Deines Mannes nach
„Sterbegeld“.
Meines Wissens ist das vom Gesetzgeber erst zum 1.1.2005
abgeschafft worden, aber die Gesundheitsreform sollte zum
1.1.2004 in Kraft treten, und damit lehnen die Kassen die
Auszahlung ab.
Gruß
Winni
Meine Mutter ist Mitte Februar 2004 gestorben, und es gab kein Sterbegeld mehr. Aus welchem Grund habe ich nicht so genau rausgefunden, ich wusste nicht mal von dem, was Winni hier beschreibt. Wäre mir auch egal gewesen. Fakt war, dass es kein Sterbegeld gab, und Schluss!
Hallo.
Auch Hallo,
Mein Mann ist verstorben. Ich habe die Beerdigung schon in
Auftrag gegeben , ist schon durchgeführt. Habe noch nicht
bezahlt.
Das wird das Problem werden. Du wirst dich zusätzlich zu deinem Kummer und deiner Trauer auf äußerst Unerfreuliches gefasst machen müssen.
Ich hatte das „Glück“, dass meine Mutter schon zu Lebzeiten ergänzende Sozialhilfe bezog, da die Heimkosten von ihren Renten nicht mehr abgedeckt waren.
Somit war klar, dass das Sozialamt die Kosten übernehmen musste. Es ging nur noch darum zu überprüfen, ob die Kinder nicht herangezogen werden könnten. Wodurch dann wieder „Lagerungskosten“ im Krankenhaus entstanden, aber das brauchte mich ja nicht zu interessieren.
Dabei wurde mir mehrfach und ausdrücklich gesagt, dass ich nichts in Auftrag geben dürfe. Wenn das Sozialamt die Kosten übernehmen muss, gibt es auch den Auftrag an Institute, die sich an den Dienstleistungsumfang, und die vereinbarten Preise dafür, halten.
Dies alles gilt für Berlin , Beispiele oder Wissen von anderen Bundesländern habe ich nicht!
Habe ich Chancen, etwas vom Sozialamt wieder zu
bekommen? Bzw. was muss ich bei Antragstellung beachten? Wo
sind die Fettnäpfchen?
Du stehst durch die erfolgte Auftragserteilung leider in dem größten, das sich denken lässt. Ging es dir durch die Ereignisse nicht so schlecht, dass du in ärztlicher Behandlung warst, weil du deine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln konntest? Wobei ich keine Ahnung habe, ob dir das in diesen verschärften Zeiten helfen würde. Ich würde es jedenfalls so versuchen, aber mein Wissen über die Haltungen von Sozialamtsmitarbeitern ist möglicherweise überholt.
Der Nachlass sieht schlimmer aus als
ich dachte, so dass ich wohl das Erbe ausschlagen werde.
Aber ganz, ganz schnell!
http://php.buergercenter.nrw.de/lettershop/download/…
Seite 11 ungefähr in der Mitte
die Frist dafür beträgt 6 Wochen und sie zählt ab dem Tag an dem du erfahren hast, dass du Erbe bist. Das ist bei dir als Ehefrau der Todestag deines Mannes. Zuständig ist das Amtsgericht für den Wohnort des Verstorbenen am Todestag. Kostet ein paar Euro Gebühren, die du unbedingt investieren solltest. Falls du Kinder (mit dem Verstorbenen) hast, auch für die gleich mit. Eventuelle Geschwister und sogar die Eltern deines Mannes darauf hinweisen!
Mein
Verdienst liegt unterhalb der offiziellen Pfändungsgrenze.
Und diese Tatsache, so unschön das auch ist, wird möglicherweise deine einzige „Rettung“, nach dem Motto: „wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.“
Liebe Silke,
es tut mir sehr leid für dich, dass du nicht nur den Tod deines Mannes verkraften musst, sondern dies auch noch unter so erschwerten Bedingungen tun musst.
Ich wünsche dir sehr, dass du Familie und Freunde hast, die dir hilfreich zur Seite stehen. Und dass du ausreichend Kraft in dir findest, die restlichen Formalitäten, die dir niemand abnehmen kann, zu regeln.
Wenn das Existenzielle geregelt ist, wirst du noch sehr viel innere Energien brauchen, für die unverzichtbare Trauerarbeit.
Auch wenn es schwer fallen wird, und sich jetzt für dich nach einem Rat von einer Aussenstehenden, die ja keine Ahnung, aber gut Ratschläge geben hat, anhört. Nimm dir die Zeit, bitte deine Familie, deine Freunde darum, dir diese Zeit zu verschaffen. Du brauchst sie! Im Moment scheint alles von den dringenden Dingen, die der Regelung bedürfen, überlagert. Aber überfahre dich und die Wahrnehmung deiner Befindlichkeiten und Gefühle nicht.
Wenn es noch etwas gibt, wobei das Forum hier helfen könnte, schreibe ruhig noch einmal. Meine E-mail-Adresse steht dir für alles, was dir helfen könnte (auch zum „nur einfach quatschen“, das könnte ohnehin das Wichtigere sein) zur Verfügung. Keine Hemmungen, keine Sorge, dass du „zuviel“ brauchen könntest. Ich würde die Möglichkeit des „Zurück-geben-könnens“ begrüßen.
Vielen Dank für Hilfe…Jederzeit wieder
Gruß Silke
Liebe Grüße
Renate