Beerdigungkosten

Hallo!

Wer zahlt die Beerdigungskosten beim Todesfall eines Hartz 4 Beziehers.
Gibt es da Freibeträge?

Folgender Fall:

Ein Vater ( Hartz 4) stribt. Mutter ( auch Hartz 4) bekommt 3000€ vom Amt für die Beerdigung.
Jetzt sollen die Kinder Formulare über ihr einkommen ausfüllen!!!
Müssen die Kinder das Geld zurück zahlen?

7 Kinder ( Hartz 4 )
2 Kinder normal Verdiener, Verheiratet, mit drei Kinder und Schulden auf Ihrem Haus.

Gibst da Freibeträge?

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte…

Gruß Patrick

Hi,

Kinder sind nicht nur besattungspflichtig, sie sind auch verpflichtet die Kosten für die Bestattung zu übernehmen.

Das Sozialamt prüft, ob den Kindern zugemutet werden kann, die Bestattungskosten zu begleichen. Dabei gehen aber beispielsweise eigene Unterhaltsverpflichtungen (also die eigenen Kinder und evtl. die Ehefrau) vor, ebenso Verbindlichkeiten.

Ob dann überhaupt etwas zu den Beerdigungskosten dazuzuzahlen ist, hängt dann noch vom Einkommen der Bestattungskostenpflichtigen ab.

Gruß
Tina

Howdy Tina,

Das Sozialamt prüft, ob den Kindern zugemutet werden kann, die
Bestattungskosten zu begleichen. Dabei gehen aber

ja, aber das wird bei Hartz4 Empfaengern doch regelmaessig nicht der Fall sein (Mutter + 7 Kinder wuerden dann wahrscheinlich rausfallen, wenn ich das richtig gelesen habe). Wir duerfen auch davon ausgehen, dass kein Nachlass vorhanden ist, der fuer das Begraebnis ausreichend waere.

Verbleiben also die beiden Kinder, die normal arbeiten… und fuer die beiden duerfte das von dir gesagte gelten.

Gruss
norsemanna

Hi,

Das Sozialamt prüft, ob den Kindern zugemutet werden kann, die
Bestattungskosten zu begleichen. Dabei gehen aber

ja, aber das wird bei Hartz4 Empfaengern doch regelmaessig
nicht der Fall sein (Mutter + 7 Kinder wuerden dann
wahrscheinlich rausfallen, wenn ich das richtig gelesen habe).
Wir duerfen auch davon ausgehen, dass kein Nachlass vorhanden
ist, der fuer das Begraebnis ausreichend waere.

richtig.

Verbleiben also die beiden Kinder, die normal arbeiten… und
fuer die beiden duerfte das von dir gesagte gelten.

ja, so war es gemeint.

Sorry, wenn es undeutlich war.

Gruß
Tina

HI und danke.

Ist ja toll, habe mir das schon gedacht.

Wir haben jetzt noch ca 70000€ Schulden auf dem Haus und 17000€ Plus der die Schulden ablösen soll.
Kann das Amt von uns verlangen an die 17000 ran zu gehen?

Das wäre ja echt sche… man geht arbeiten und komm zu nix. Dann noch mal verschulden. Die anderen Assis ( Entschuligung ) lachen uns dann noch in Gesicht.
Meine Kinder sollen auch mal studieren und nicht auch Harz4ler werden.

Gruß Patrick