Hallo zusammen,
es gibt Eheleute, die sind bald 70 und möchten Ihre Beerdigung geklärt haben. Leider sind sie hoch verschuldet und den Kindern bleibt nur das Erbe abzutreten. Kosten für die Beerdigung könnten aus einer kleinen Lebensversicherung bezahlt werden, die aber ja nicht die Kinder bekommen, wenn die das Erbe abtreten. Eine Sterbeversicherung abzuschließen, ist nicht gut, da die Summer erst nach 12 bis 36 Monaten gezahlt wird. Niemand weiss, ob nicht einer schon früher stirbt.
Da die Eheleute beim Beerdigungsinstitut alles Vertraglich festschreiben möchten, stellt sich jetzt die Frage: Ist es möglich das Beerdigungsinstitut eintragen zu lassen um gewährleiten zu können, dass die Beerdigung bezahlt wird?
Schon jetzt ganz lieben Dank für die Hilfe.
Hallo,
gerne gebe ich eine Antwort auf die Frage.
In der Realität kann ich alles mögliche in der im Bereich der Bezugberechtigten Person angeben. Die Rechtssprechung erlaubt hier sogar eine juristische Person ( GmbH,AG) oder sogar wie in der Praxis vorhanden eine Stiftung oder den Tierverein aus der Nachbarschaft.
Allerdings ist es so, dass bei einer Auszahlung der vereinbarten Leistung, sofort von der Gesellschaft das zuständige Finanzamt informiert wird und von der Person, welche die Zahlung erhält Erbschaftssteuer zu bezahlen ist.
Hierzu stellt sich die Frage, wie hoch ist die vereinbarte Leistung, dann kann man auch mit dem Bestattungsunternehmen sprechen, da diese hier auch entsprechende Erfahrungswerte mit einbringen.
Es empfiehlt sich, eventuell den VN als Erbe einzutragen und mittels eines notarielen Testamentes, diese Leistung sofort an das Bestattungsunternehmen abzutreten. Meine mal irgendwo ein Gerichtsurteil gelesen zu haben, das die Kostenerstattung einer würdevollen Bestattung der eventuell vorhandenen Schuldentilgung vorrangig ist.
Hoffe, konnte mit dieser Antowrt kurzfristig weiterhelfen!
Viele Grüße
Hallo,
díe Notwendigkeit das Bestattungsinstitut als Bezugsberechtigten eintragen zu lassen besteht m.E. nach doch gar nicht. Wenn man einen Vertrag mit dem Bestatter macht reicht es doch, wenn man zur Erfüllung seiner Vertragsschuld die Ansprüche aus dem LV-Vertrag in dieser Höhe abtritt. Diese Abtretung zeigt man der Versicherung an.
Die Fragestellung ist aber in sich nicht schlüssig. Wenn es sich um ein Ehepaar handelt, werden ja beide nicht gleichzeitig sterben. Das heisst, die LV-Leistung steht nur für eine Beerdigung zur Verfügung. Oder hat jeder der Ehegatten einen eigenen LV-Vertrag.
Gruß Woko
Hallo zusammen,
Hallo,
Kosten für die
Beerdigung könnten aus einer kleinen Lebensversicherung
bezahlt werden, die aber ja nicht die Kinder bekommen, wenn
die das Erbe abtreten.
Das stimmt so nicht!
Begünstigter für den Todesfall
In der Versicherungspolice zum Lebensversicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer einen Begünstigten für den Todesfall vorgeben. Die Zahlung der Lebensversicherung an den Begünstigten gehört nicht zum Nachlass, denn die Lebensversicherung ist im Todesfall zur direkten Leistung an diesen Begünstigten verpflichtet. Hat der Erblasser hingegen in der Versicherungspolice keinen Bezugsberechtigten vorgegebn, so fällt die Leistung der Versicherung in den Nachlass.
Gruß
tycoon
Die Antwort hat sehr geholfen. Ganz lieben Dank dafür.
Danke tycoonn, die Antwort hat sehr geholfen. Ganz lieben Dank dafür.