Beerdigungskosten

Hallo alle zusammen,

ich habe folgende Frage:

Mein Onkel hat sich notariell dazu verpflichtet, die Beerdigungskosten seiner pflegebedürftige Schwester zu bezahlen. Leider ist mein Onkel vor einiger Zeit verstorben und seine Frau hat alles geerbt. Jetzt ist auch die pflegebedürftige Schwester verstorben und die Erbin der notariellen Verpflichtung will nicht zahlen, sondern die nächsten Verwandten sollen das tun (mein Vater und eine weitere Schwester). Könnt Ihr mir helfen? Wer muss zahlen?

Vielen Dank im Voraus,
A. Schmitt

Hierzu möchte ich lieber keine Aussage treffen. Dies ist sicher ein Fall für eine Rechtsberatung.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

MfG
Funeralia

Hallo Anja,

generell sind die nächsten Verwandten Bestattungspflichtig und müssen somit auch die Kosten tragen, so lange Sie dazu finanziell in der Lage sind.
Man könnte nun sagen das die Frau Deines Onkel´s ja nun nach dem Ableben ihres Mannes alles geerbt hat und somit auch die Verbindlichkeiten übernehmen muß!
Das ist aber Vertrags- bzw. Erbrecht, und da kann ich mich nicht zu äußern und empfehle Dir evtl. einen Anwalt um Rat zu bitten.
Ansonsten wünsch ich Dir alles Gute und wenn Du noch Fragen hast melde Dich, so lange ich kann werde ich versuchen diese zu beantworten.

Gruß
Jan

Die notarielle Hinterlassenschaft des Onkels gehört zu dessen Nachlass, soweit die darin übernommene Verpflichtung nicht mit dem Tod des Verpflicheten geendet hat. Nur als Beispiel: Eine notariell verfaßtes Wohnrecht, löschbar bei Todesnachweis wäre erledigt; ein simpler Darlehensvertrag bei einer Bank hingegen als Erbhinterlassenschaft des Verstorbenen von dessen Erben zu erfüllen, wenn das Erbe wg. Überschuldung nicht ausgeschlagen würde.

Hallo Anja,

mit Antritt des Erbes, hat die Frau auch alle Verpflichtungen (Lasten) übernommen, die aus dem Erbe entstanden sind, also auch die Verpflichtung die Beerdigung zu bezahlen. Eine andere Frage ist in welcher Höhe sie dafür aufkommen muss - ist das ebenfall notariell geklärt? Im schlechtesten fall kann Sie sagen Sie übernimmt die Kosten auf allerniedrigstem Niveau der Sozialbestattung.

mit Grüßen U.G.

Hallo Anja,

eigentlich ist es ja so, dass wenn man Erbt, man das Positive und das Negative erbt.
Somit bin ich der Meinung, dass die Ehefrau zahlen muss.

Da ich jedoch kein Rechtsverdreher bin, ist das nur das, was mir mein gesunder Menschenverstand sagt. :smile:

Sorry, leider kann ich Dir da nicht sonderlich weiterhelfen.

Sinnvoll ist, wenn man bei Zeiten eine eigene Sterbegeldversicherung abschließt, die nur ein paar Euronen pro Monat kostet, dann kommen solche Dinge gar nicht erst auf.

Eine Bestattung kostet aber auch nicht die Welt.
Wenn man mal über Google „Urne zu Hause“ eingibt, da gibt es eine Datenbank und da stehen Preise für diverse Städte drin.

Feuerbestattung ohne Friedhof zwischen 1.000 - 1.500 €.
Beisetzung der Asche max. 200 € wenn über die Niederlande.

Hoffe, ich konnte Dir jetzt trotzdem ein bisschen helfen.

Mit lieben Grüßen
Ingrid - weg4u.de

Hallo, also ich denk, notariell ist fest gelegt. Auch wenn dein Onkel verstorben ist, ist deine Tante verpflichtet. Dein Onkel hätte da vielleicht eine Klausel einbringen sollen, bei seinem Todesfall ist das Notarielle unwirksam. Aber das ist meine Meinung, suche dir einen Anwalt mit Erbrecht.
LG