Hallo zusammen,
können Stiefkinder aus vergangenen Ehen zur finanzierung der Beerdigung belangt werden und gibt es eine Netto-Einkommensgrenze von 1.200 ab wann man zahlen muss, sofern eine Kostenübernahme beantragt wird?
Grüße
Rhanira
Hallo zusammen,
können Stiefkinder aus vergangenen Ehen zur finanzierung der Beerdigung belangt werden und gibt es eine Netto-Einkommensgrenze von 1.200 ab wann man zahlen muss, sofern eine Kostenübernahme beantragt wird?
Grüße
Rhanira
Hallo,
wenn die Stiefkinder nicht Erben oder adoptiert sind, dann nur, wenn in dem Bundesland eine landesgesetzliche Regelung gibt, die das anordnet.
Z.B. Hamburg ja:
§ 10 BestG HH: Bestattungspflicht
(1) … 3 Für die Bestattung haben die Angehörigen (§ 22 Absatz 4) zu sorgen.
§ 22 Absatz 4: 1 Angehörige im Sinne des Absatzes 3 sind der Ehegatte oder der Lebenspartner, die ehelichen und nichtehelichen Kinder, die Ehegatten oder Lebenspartner der ehelichen und nichtehelichen Kinder, die Stiefkinder, die Ehegatten oder Lebenspartner der Stiefkinder, die Enkel, die Ehegatten oder Lebenspartner der Enkel, die Eltern, die Geschwister, die Stiefgeschwister, die Großeltern, die Verschwägerten, die Kinder der Geschwister, die Geschwister der Eltern, die Kinder der Geschwister der Eltern, die Verlobte/der Verlobte, auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte
NRW nein: § 8 BestG NRW Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene).
VG
EK
Grüße
Wenn du das Erbe Ausschlägst, schlägst du Schulden und die Haftung aus.
Soweit ich das noch von den Letzen 2 mir Bekannten Sterbefälle einer mir nahestehenden Familie ist.
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