Beerdigungskosten?

Hallo,

habe eine Frage bei der Lohnsteuererklärung zum Thema „Beerdigungskosten“.

Habe in der Hilfe meines Programmes gelesen:

Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen, die nicht oder nicht in voller Höhe aus dem Nachlass oder den Leistungen einer Versicherung gedeckt werden…

  1. Ist mit dem Nachlass nur der „Geldmäßige Nachlass“ oder auch der „Materielle,- bzw. Grunstücksnachlass“ gemeint?

  2. Was ist genau mit Versicherung gemeint? Lebensversicherung? Oder ist es egal was für eine Versicherung? wie z.B. eine Versicherung die das verschuldete Konto eines Toten begleicht und dazu noch ein Überschuss an den Erben geht?

Hallo,

habe eine Frage bei der Lohnsteuererklärung zum Thema
„Beerdigungskosten“.

Lohnsteuererklärung gibts keine…
Gemeint ist wohl die Einkommensteuererklärung!

  1. Ist mit dem Nachlass nur der „Geldmäßige Nachlass“ oder
    auch der „Materielle,- bzw. Grunstücksnachlass“ gemeint?

Beides

  1. Was ist genau mit Versicherung gemeint? Lebensversicherung?
    Oder ist es egal was für eine Versicherung? wie z.B. eine
    Versicherung die das verschuldete Konto eines Toten begleicht
    und dazu noch ein Überschuss an den Erben geht?

Jede

Vielen Dank für die Antwort.

Also kann man die Beerdigungskosten nur eintragen wenn keinerlei Erbe vorhanden ist, bzw. nur sehr wenig Erbe vorhanden ist, das noch nicht mal für die Deckung der entstandenen Kosten ausreicht und man Geld aus der eigenen Tasche nehemen muss. Oder?

Also kann man die Beerdigungskosten nur eintragen wenn
keinerlei Erbe vorhanden ist, bzw. nur sehr wenig Erbe
vorhanden ist, das noch nicht mal für die Deckung der
entstandenen Kosten ausreicht und man Geld aus der eigenen
Tasche nehemen muss. Oder?

Genau. Wenn das was man geerbt hat die angemessenen! Beerdigungskosten übersteigt, dann kann den überschüssigen Betrag ansetzen.
Aber wieviel da effektiv bei rumkommt?

Gruß

Hallo

Genau. Wenn das was man geerbt hat die angemessenen!
Beerdigungskosten

nicht

übersteigt, dann kann

man

den überschüssigen Betrag ansetzen.

Eigentlich ja eher den „fehlenden“ Betrag.

Ansonsten war ich so frei, die beiden offensichtlich fehlenden Wörter zu ergänzen :wink:

Gruß,
Markus