Frage:
Ist es egal ob die, bei einer gemeinsamen Veranlagerung, auf einem Selbstständigen oder auf einer Angestellten läuft?
Müssen alle Rechnungen auf einen Namen ausgestellt sein?? Oder ist es schlimm, wenn 1 oder 2 Rechnungen auf dem Partner läuft? Beide Personen sind verheiratet und haben natürlich den gleichen Namen
Ist es egal ob die, bei einer gemeinsamen Veranlagerung, auf einem Selbstständigen oder auf einer Angestellten läuft?
ja, weil agB NACH den Einkünften abgezogen werden
Müssen alle Rechnungen auf einen Namen ausgestellt sein?? Oder ist es schlimm, wenn 1 oder 2 Rechnungen auf dem Partner läuft? Beide Personen sind verheiratet und haben natürlich den gleichen Namen
egal, soll ja niemand benachteiligt sein, nur weil er/sie verheiratet ist
Anmerkung: Das Erbe wird ausgeschlagen !
deshalb JA, da Beerdigungskosten sonst mit dem Nachlass verrechnet werden müssten
Muß man die Rechnungen mit einreichen oder kann man es auch pauschal abrechnen lassen?
Ein Steinmetzer meinte, das man als selbstständiger den Grabstein von der Steuer abziehen kann. D.h. das hört sich an, als könnte man die Vorsteuer mit abziehen?
Falls nicht, verstehe ich diese Aussage von Steinmetzer nicht. Als außergew. Belastung können sowohl als ob Angestellte/Arbeiter/selbstst. doch abziehen. Außerdem zieht man die ja nicht von den Steuern ab, sondern man verringert die EkSt dadurch.
Ein Steinmetzer meinte, das man als selbstständiger den
Grabstein von der Steuer abziehen kann. D.h. das hört sich an,
als könnte man die Vorsteuer mit abziehen?
Falls nicht, verstehe ich diese Aussage von Steinmetzer nicht.
„Steinmetz bleib bei deinen Steinen“ - alles andere ist Anleitung zur Steuerhinnterziehung!
Erstmal zum Steinmetz:
Steuerliche Beurteilungen eines Steinmetzes sind so brauchbar, wie meine Beurteilungen zum Steineklopfen
„Von der Steuer abziehen“ ist umgangsprachlich für „ESt-Minderung“
Vorsteuern gibt es aus Leistungen FÜR das Unternehmen…das sind Beerdigungen eher selten…
Nun zum Rest:
Rechnungen mit einreichen, kann nicht schaden, wichtiger ist mitzuteilen, dass das Erbe ausgeschlagen wurde.
Wenn die Beerdigungskosten 2010 gezahlt! wurden, dann kann dies in der Steuererklärung für 2010 geltend gemacht werden.
wenn die sonstigen Begleitumstände stimmen (kein Nachlaß), dann ist ein Abzug des Grabsteins als außergewöhnliche Belastung möglich, egal ob Selbständig oder nicht selbständig.
Muß man die Rechnungen mit einreichen oder kann man es auch
pauschal abrechnen lassen?
Liste machen (Fahrtkosten nicht vergessen) und mit Belegen einreichen.
Und einen Nachweis darüber wie hoch oder nicht-hoch das Erbe war.
Ein Steinmetzer meinte, …
Ein Grabsgtein wird für und von Privatmenschen und kaum je für ein Gewerbe gekauft.
Steueberatung durch Steinmetze ist nicht legal, Anstiftung zu Steuerhinterziehung noch weniger.
Als außergew. Belastung können sowohl als ob
Angestellte/Arbeiter/selbstst. doch abziehen. ´
Ja.
Außerdem zieht man die ja nicht von den Steuern ab, sondern man verringert
die EkSt dadurch.