Beerdigungskosten außergew. Belastung

Hallo Zusammen, soviel ich weiß, können Beerdigungskosten abgesetzt werden (Kosten f. Grabstein, Todesschein, Beisetzung etc) als außergwöhnliche Belastung, sofern sie das Erbe überschreiten.
Was ist, wenn keine Erbschaft stattgefunden hat und wie sieht es mit den Fahrtkosten aus (Entfernung ca. 600 km)zu einer Beerdigung aus?
Mein Gefühl sagt mir, dass Fahrtkosten nicht abgesetzt werden können. Was meint Ihr dazu?

VG
Kami

Hallo,

wenn keine Erbschaft vorlag, dann wird auch genau das bei den Beerdigungskosten gegengerechnet, nämlich nichts.

Die Fahrtkosten sind nicht abzugsfähig, da nicht außergewöhnlich.
Es ist nicht außergewöhnlich zur Beerdigung eines nahen Verwandten zu fahren. Außergewöhnlich wäre es, dies nicht zu tun.

Gruß
Lawrence

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort :wink:

Generell sind angemessene Kosten absetzbar.

Was als angemessen gilt, damit haben sich der BFH und das FG Köln in diesen Urteilen befasst:

FG Köln Az: 12 K 784/09 und BFH in BStBl. 2002 Teil II S. 765.

Hier mehr zum Thema „Kann man Beerdigungskosten absetzen?“