Hallo Zusammen, soviel ich weiß, können Beerdigungskosten abgesetzt werden (Kosten f. Grabstein, Todesschein, Beisetzung etc) als außergwöhnliche Belastung, sofern sie das Erbe überschreiten.
Was ist, wenn keine Erbschaft stattgefunden hat und wie sieht es mit den Fahrtkosten aus (Entfernung ca. 600 km)zu einer Beerdigung aus?
Mein Gefühl sagt mir, dass Fahrtkosten nicht abgesetzt werden können. Was meint Ihr dazu?
VG
Kami