Beerdigungskosten bei der Lohnsteuer ansetzen

Wenn der Lebenspartner stirbt und der andere die Kosten dür die Beerdigung bezahlt, kann er das bei seinem Lohnsteuerjahresausgleich im nächsten Jahr als außergewöhnliche Kosten ansetzen oder geht das nur bei Familienangehörigen?
Braucht man für den Lohnsteuerjahresausgleich des Verstorbenen einen Erbschein?

Wenn der Lebenspartner stirbt und der andere die Kosten dür
die Beerdigung bezahlt, kann er das bei seinem
Lohnsteuerjahresausgleich im nächsten Jahr als
außergewöhnliche Kosten ansetzen oder geht das nur bei
Familienangehörigen?

Nein, weils den LStJa nicht mehr gibt :wink:
Man kann die Kosten aber als agB bei der eigenen Einkommensteuererklärung (nicht bei der des Verstorbenen, der hatte ja keine Kosten mehr, da er nicht verpflichtet war, sich selbst zu beerdigen)geltend machen, wenn sie höher waren als der Wert dessen,

Wenn der Lebenspartner stirbt und der andere die Kosten dür
die Beerdigung bezahlt, kann er das bei seinem
Lohnsteuerjahresausgleich im nächsten Jahr als
außergewöhnliche Kosten ansetzen oder geht das nur bei
Familienangehörigen?

In der Einkommensteuererklärung des Überlebenden, aber nur soweit diese Kosten höher waren als das Erbe.

Braucht man für den Lohnsteuerjahresausgleich des Verstorbenen
einen Erbschein?

Für die Einkommensteuererklärung wird er nicht gebraucht.

Wenn ein Testament vorhanden ist und es keinen Haus- oder Grundbesitz gibt, kann man sich das teure Ding auch ganz sparen.
Auskunft erteilt das Nachlassgericht.

Gruß JK