Beerdigungskosten Bruder

Mein mittelloser Bruder ist verstorben. Leider habe ich mit meinen zwei weiteren Geschwistern nach dem Tod unserer Mutter schon schlechte Erfahrungen gemacht und musste alles allein organisieren und zahlen. Daher habe ich dem Ordnungsamt mitgeteilt, dass ich mich nicht um die Beerdigung kümmern werde. Das haben meine Geschwister auch gemacht und wir alle haben auch das Erbe (Schulden) ausgeschlagen. Er wird nun anonym beerdigt. Für die Beerdigungskosten sind wir zuständig, was auch in Ordnung ist. Ich bin alleinerziehend und lebe von 1200,00 € im Monat mit meiner Tochter inkl. Kindergeld und Unterhalt. Mein einer Bruder ist Lehrer in Rente, seine Frau ist auch Lehrerin, meine Schwester bekommt eine kleine Rente aber ihr Ehemann ist vermögend. Werden die Beerdigungskosten anteilig nach der Leistungsfähigkeit berechnet oder ist es egal, wie viel man hat und für wen man noch unterhaltspflichtig ist? Muss ich also mit einem Drittel der Kosten rechnen?

Hallo!

Du mußt schon damit rechnen, daß das Amt von dir 1/3 der Kosten erstattet haben will.

Andererseits hast du mit 1200€ im Monat nicht wirklich viel Geld zur Verfügung, zumal da noch ein Kind ist… Die Grenze, aber der zu zurück zahlen müßtest, liegt bei 1600€. (Gilt für alleinstehende. Mit Kind ist der Betrag höher, aber das ist hier auch egal.)

Du solltest dich also beim Amt melden, damit dir die Kosten vollständig erlassen werden können.

Die Grenze liegt da wirklich bei 1600 €? Ich dachte, wie fast überall, bei 1100. Aber das wäre ja in dem Fall der Fragestellerin eigentlich von Vorteil. Das könnte man sich ja hier mit Kind gar nicht leisten.

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Fast überall 1100€?

Das bewegt sich zwar meist in der Gegend, aber es gibt sehr viele sehr verschiedene Grenzen. Mußt du Unterhalt an deine Kinder zahlen, liegt die Grenze niedriger als bei Unterhalt an deinen geschiedenen Partner.
Wenn die Eltern Unterhalt benötigen, liegt die Grenze bei 1800€ (grade nachgeschaut), nicht mehr 1600€. Und da mußt du auch nur die Hälfte dessen, was drüber liegt, abdrücken.

Gegenüber Geschwistern ist man nicht unterhaltspflichtig, aber so weit ich weiß, wird bei der Beerdigung da auch der Satz für Eltern angesetzt.

Selbst, wenn nicht: Hier sind nur 1200€ vorhanden, inklusive Unterhalt und Kindergeld. Wenn die Tochter keine 18 ist, zählt das Kindergeld nicht als Einkommen der Eltern, und Unterhalt ist auch fürs Kind da. Und damit wird das Einkommen sicher schon weit unter 1000€, und damit unter alle Grenzen gedrückt. Gleichzeitig wird das Kind die Grenze nach oben verschieben.

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Dankeschön!

Danke!!!

Hallo,
da hier kein Erbe die Kosten übernimmt, richtet sich eine Kostenübernahme (zunächst nahezu ausschließlich) nach dem jeweiligen Bestattungsgesetz der Bundesländer. In NRW regelt das der §8 BestG. Hier gibt es innerhalb von Geschwistern keine nähere Regelung einer Reihenfolge und es kommt dann in der Folge „etwas“ darauf an, ob es sich um eine Ersatzvornahme des Landes oder um eine selbst beauftragte Beerdigung handelt. In einigen anderen Bundesländern gibt es die (nach Alter gestaffelt) schon. Also müsste man mal einen Blick in die Regelung des jeweiligen Bundeslandes werfen.

Gruß vom
Schnabel

Es ist in NRW. Ich bedanke mich herzlich!