Beerdigungskosten der Eltern

Hallo,

es interessiert mich wie es mit Bestattungskosten aussieht gegenüber den Eltern.

Angenommen ein Kind sieht seinen Vater von Geburt auf nie, hat nie oder nur unregelmässig unterhalt erhalten.
Der Vater stirbt und die Kinder schlagen die Erbschaft aus.
Wie ich aus Recherchen im Web rausgefunden habe müssen die Kinder trotzdem die Beerdigungskosten zahlen (Unterhaltspflicht), stimmt das ?

Wie sieht es mit Eigenbedarf aus ?
Angenommen ein Kind ist verheiratet und hat gerade mal 1200 Euro Nettoeinkünfte die Ehefrau ist erwerbslos. Desweiteren fallen 330 Euro Mietkosten und 600 Euro Kretidtilgung monatlich an (Gesammtschulden 13000 Euro). Somit bleibt dieser jungen Familie nur selbst wenig zum leben. Müssen sie trotzdem für die 3500 Euro für die Beerdigung aufkommen ?

Was für Freigrenzen zum Lebensunterhalt gelten ?

Was wird alles zum Einkommen gerechnet ? Ist es relevant das die Beiden Kinder ihre Wohnung mit der Mutter teilen und somit auch die Mietkosten ? Wir das Einkommen der Mutter ins Haushaltseinkommen eingerechnet ?

Bin gespannt auf Antworten da ich bereits intensiv mit Leuten darüber debatiert habe und keine guten Antworten erhalten habe.

Haggi

Hallo,

es interessiert mich wie es mit Bestattungskosten aussieht
gegenüber den Eltern.

Angenommen ein Kind sieht seinen Vater von Geburt auf nie, hat
nie oder nur unregelmässig unterhalt erhalten.
Der Vater stirbt und die Kinder schlagen die Erbschaft aus.
Wie ich aus Recherchen im Web rausgefunden habe müssen die
Kinder trotzdem die Beerdigungskosten zahlen
(Unterhaltspflicht), stimmt das ?

Ja

Wie sieht es mit Eigenbedarf aus ?

Entsprechend der Grenzen nach Mindestbedarf.

Angenommen ein Kind ist verheiratet und hat gerade mal 1200
Euro Nettoeinkünfte die Ehefrau ist erwerbslos. Desweiteren
fallen 330 Euro Mietkosten und 600 Euro Kretidtilgung
monatlich an (Gesammtschulden 13000 Euro). Somit bleibt dieser
jungen Familie nur selbst wenig zum leben. Müssen sie trotzdem
für die 3500 Euro für die Beerdigung aufkommen ?

Was für Freigrenzen zum Lebensunterhalt gelten ?

Klärt das Sozialamt, welches sich an die Kinder wendet um die Bestattungskosten von dort zu bekommen.

Was wird alles zum Einkommen gerechnet ? Ist es relevant das
die Beiden Kinder ihre Wohnung mit der Mutter teilen und somit
auch die Mietkosten ? Wir das Einkommen der Mutter ins
Haushaltseinkommen eingerechnet ?

Klärt Sozi mit Berechnungsbogen.

Bin gespannt auf Antworten da ich bereits intensiv mit Leuten
darüber debatiert habe und keine guten Antworten erhalten
habe.

Haggi

Vielleicht war die auch nicht gut genug, denn ich konnte die §§ nicht raussuchen. Es bleibt aber bei der Unterhaltspflicht der Kinder; egal ob zu Daddy zeit Lebens ein Bezug bestand oder nicht.
Nur eine Aussnahme war mal bekannt geworden, wonach eine Tochter von ihrem Papa missbraucht wurde. Sie musste nicht für Unterhalt einstehen. War aber ein komplizierter Rechtsweg.

Soweit ich meine ist bei der Belastung der o.g. Familie nichts aufzuwenden.
Heranzuziehen wären auch die Erben, da aber davon ausgegangen werden muss dass der Verstorbene kein Vermögen hinterließ, wird es wohl keine weiteren geben.
Allerdings scheinen die 3.500 EUR Beerd.kosten sehr hoch. Wenn das Sozialamt eingesprungen ist, gibts eigentlich nur das Armenbegräbnis.

Wie ich aus Recherchen im Web rausgefunden habe müssen die
Kinder trotzdem die Beerdigungskosten zahlen (Unterhaltspflicht), :stimmt das ?

Die Frage hatten wir erst kürzlich und sie eindeutig mit „Ja“ beantwortet. Wer käme auch sonst dafür in Frage ? Das Sozialamt ? Das hat den Vater auch nie gesehen und auch keinen Unterhalt von ihm erhalten.

jungen Familie nur selbst wenig zum leben. Müssen sie trotzdem
für die 3500 Euro für die Beerdigung aufkommen ?

Wenn man keine 3500 Euro hat, kann man auch preiswerter beerdigen.

Wie sieht es mit Eigenbedarf aus ?
Angenommen ein Kind ist verheiratet und hat gerade mal 1200
Euro Nettoeinkünfte die Ehefrau ist erwerbslos. Desweiteren
fallen 330 Euro Mietkosten und 600 Euro Kretidtilgung
monatlich an (Gesammtschulden 13000 Euro). Somit bleibt dieser
jungen Familie nur selbst wenig zum leben.

Hallo Haggi,
was hat den der Kredit mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu tun? Wer sich z.B. ein Haus auf Kredit kauft und die Raten gerade am noch erträglichen kalkuliert hat, braucht dann nichts mehr zu bezahlen? Komisches Rechtsverständnis.
Grüße
Ulf

hi

Müssen sie trotzdem für die 3500 Euro für die Beerdigung aufkommen ?

3500 ??? Sie müssen ihn nicht im Sarg aus echter Eiche mit Satin ausgeschlagen und im Smoking im Grab in bester Aussichtslage beerdigen

Leichenhemd - Fichtesarg und irgendeine Ecke im Friedhof der Feuerbestattung mit Einfachsturne ohne Drumherumgefäss reicht für so ein überaus geschätztes Familienmitglied dann auch

das lässt sich auch mit wenig Geld bezahlen (knapp über 500€ ohne Gottesdienst etc. )

Gruß H.

Hi!

das lässt sich auch mit wenig Geld bezahlen (knapp über 500€
ohne Gottesdienst etc. )

Wohl kaum. Für 500 Euro kannst du nicht einmal die Gebühren (Grabnutzung- + Besetzungsgebühren) bezahlen. Eine standard Erdbestattung kostet lt. Info Stiftung Warentest je nach Region schon über 7.000 Euro (Leinfelden-Echterdingen).

Gruß
Falke

Hallo,

hier ist dann wohl der Unterschied wichtig zwischen zahlungspflichtig und zahlungsfähig.

Laut Düsseldorfer Tabelle, die auch den Elternunterhalt regelt, hat man gegenüber den Eltern einen Selbstbehalt von 1.400 Euro und die vorrangigen Unterhaltspflichten (z. B. gegenüber minderjährigen Kindern oder Ehepartner).

Gerichte haben bisher so entschieden, dass man seinen bisherigen Lebensstil (wenn er nicht zu luxuriös ist) als unterhaltspflichtiges Kind weiterführen.

Die Beerdigungskosten sind auch auf privatrechtlichen Wegen nicht einklagbar. Da dem „Kind“ hier, zusammen mit der unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner, weniger als der pfändungsfreie Betrag übrig bleibt.

Hier muss das Sozialamt wohl eine Ausfallleistung verbuchen. Allerdings können Beerdigungskosten übrig bleiben, falls die höher sind als das Armenbegräbnis.

Viele Leistungen muss man bei den Behörden vor der Beauftragung (z. B. von Handwerkern) beantragen. Ob das auch bei Beerdigungen - die ja nicht immer planbar kommen - gilt, kann ich nicht sagen.

Das hat alles nichts mit der Kontaktlosigkeit des Kindes zum Elternteil zu tun. Meine Freundin (kranke Frührentnerin) ist vor ein paar Wochen gestorben. Die Tochter, Studentin, muss die Beerdigungskosten nicht bezahlen, sie werden von den Sozialbehörden übernommen. Allerdings hat die gesamte Beerdigung - incl. „Leichenschmaus“ keine 3.700 Euro gekostet.

Gruß
Ingrid

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Rückfrage o.T.
Hallo,

Die Tochter, Studentin, muss
die Beerdigungskosten nicht bezahlen, sie werden von den
Sozialbehörden übernommen. Allerdings hat die gesamte
Beerdigung - incl. „Leichenschmaus“ keine 3.700 Euro gekostet.

heißt das: das Sozialamt hat den ‚Leichenschmaus‘ bezahlt?
Gruß
loderunner