Beerdigungskosten der Mutter steuerlich absetzbar

Meine Mutter ist kuerzlich verstorben und es fallen nun Kosten an fuer ein Bestattungsunternehmen, einen Grabstein und den"Leichenschmaus. Weiss jemend, ob von diesen Kosten etwas steuerlich absetzen kann, da ich diese Kosten insgesamt uebernehme

Hallo,
ich bin leider kein Steuerexperte und kann auf diese Frage keine Antwort geben.
mfg
TrixiMaus

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Hallo,
leider kann ich dir hier keine verlässliche Info geben…

tut mir leid. Einfach mal googln. Vor dem Problem standen bestimmt schon viele…

Gruß

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Hallo,
erts mal mein Beileid!
Sorry, bin da überfragt, vielleicht bei aussergewöhnlichen Belastungen? Möglich ist das, im Zeifel auch ruhig direkt beim Finanzamt anfragen.

VG Claudia

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Hallo, schau mal, es gab schon mal so eine Anfrage, hier die Antwort:

Aufwendungen für die Beerdigung können in der Einkommensteuererklärung 2009 in Zeile 66 des Hauptvordrucks als sonstige außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Sie müssen aber auch angeben, ob Sie von Dritter Seite (z.B. von der Krankenkasse) dazu eine Erstattung erhalten haben. Nur der Nettobetrag wird dann ggfs. als außergewöhnliche Belastung einkunftsmindernd berücksichtigt.

Das Finanzamt anerkennt allerdings nicht Aufwendungen für die Bewirtung der Trauergäste. Deshalb eine evt. Erstattung der Krankenkasse erst auf diesen Betrag anrechnen und erst den „Rest“ für Einsargung, Blumenschmuck, Überführung etc.

Einen Haken hat die Sache noch:
Das Finanzamt prüft zudem noch, ob es sich um eine zumutbare Belastung handelt. Dafür sind Ihre individuellen Einkommensverhältnisse wie z.B. die Höhe des Jahreseinkommens, Ihr Familienstand, etc. ausschlaggebend. Ihnen das jetzt näher zu erklären, würde hier zu weit führen.

Trage Sie Ihre Aufwendungen auf jedenfall in die besagte Zeile ein. Das Finanzamt weiß, was es dann zu tun hat und Sie sehen im Steuerbescheid, ob und wieviel das Finanzamt anerkannt hat.

Mit freundl. Grüßen

Markus Raible

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ich bin leider nicht mehr in diesem thema… tut mir leid…

Meine Mutter ist kuerzlich verstorben und es fallen nun Kosten
an fuer ein Bestattungsunternehmen, einen Grabstein und
den"Leichenschmaus. Weiss jemend, ob von diesen Kosten etwas
steuerlich absetzen kann, da ich diese Kosten insgesamt
uebernehme

Guten Tag,
Die direkten Beerdigungskosten können vor der Erbverteilung, so es etwas zu verteilen gibt - vom Konto des Verstorbenen überwiesen werden, auch Porto für Post u.a. Der Grabstein ist Luxus, also nicht. Ich habe versucht die Beerdigungskosten bei der Steuer geltend zu machen, galt als normal anfallende Kosten, ich überetze e mit Privatvergnügen. Aber das könte ja von einem andern Bearbeiter anders gewertet werden, vor allem, wenn man dafür einen Kredit aufnehmen muss: angebn unter besondere Belastungen.
Alles Gute Yogidomo