Hallo!
Mal angenommen, Lieschen Müller, alkoholkrank, würde mittellos versterben.
Lieschen hätte ein volljähriges Kind ohne eigenes Einkommen, das die Beerdigungskosten nicht zahlen könnte.
Lieschens Mutter hätte vor Jahren schon eine Lebensversicherung für Lieschen abgeschlossen und die Beiträge gezahlt.
Begünstigter wäre Bruder Otto, der das Guthaben der LV dafür hätte einsetzen sollen, Lieschen würdig unter die Erde zu bringen.
Des Weiteren angenommen, Lieschen hätte sich die LV kürzlich auszahlen lassen…und wie alles andere auch in Alkohol umgesetzt.
Lieschen hätte zwar noch Geschwister, aber zu denen keinen Kontakt mehr, weil Lieschen schon zu ihren Lebzeiten alle vergrault hätte.
Müssten Lieschens Geschwister tatsächlich für die Beisetzung aufkommen?
Danke schonmal für Eure Antworten,
Angelika