Hallo,
meine Mutter ist im letzten Jahr gestorben. Mein Vater lebt noch. Wir wohnen zusammen in einem Haus allerdings in getrennte Wohnungen. Das Haus haben mein Mann und ich vor 20 Jahren gebaut. Mein Vater ist allein Erbe aber im Testament steht, dass wenn er stirbt, ich die Erbin bin. Die Beerdingungskosten von meiner Mutter habe ich bezahlt. Nun meint das Finanzamt, da ich ja später mal das Erbe von meinem Vater bekomme, kann ich die Beerdigung meiner Mutter nicht steuerlich geltend machen. Ist das so? Ich habe doch jetzt gar nichts geerbt.
Bedanke mich schon Mal im Vorfeld für die Antworten.
MfG
Martina
Sie haben Ihrem Vater die ihm alleine zustehende Kostenlast durch diese Kostenübernahme durch Sie selbst geschenkt! Diese Schenkung können Sie steuerlich nicht als Beerdigungsaufwand geltend machen. Ihr Vater hingegen könnte bei erheblichen Schenkungsbeträgen wiederum vom Finanzamt zur Versteuerung herangezogen werden, was aber in diesem Falle zu vernachlässigen ist. Ihr Vater kann Ihnen nun wiederum den von Ihnen verauslagten Betrag in Form einer bis zur Summe von € 410.000 steuerfreien Schenkung erstatten. Erfolgt diese Schenkung nur auf den Betrag der Beerdigungskosten zweckgebungden und beschränkt, kann er diese Kosten als Aufwendung steuerlich geltend machen.
Hallo Martina
Bitte gib hier im Forum, oben bei Suche
„beerdigungskosten gelten machen Steuer“ ein, da wurde die Frage schon einmal ausführlich behandelt
Schöne Pfingsten und liebe Grüße orbis
Entschuldigung - ich hatte längere Zeit Probleme mit meinem Mailzugang.
Bei Beerdigungskosten kenne ich mich nicht aus - sorry!
Mit freundlichen Grüssen
Angelofv