Hallo zusammen,
folgender Fall:
Frau Pechvogel hat 3 Kinder. Der Vater der Kinder ist vor ein paar Jahren gestorben. Das Erbe, welches sie angenommen hat, beinhaltete nur Schulden, die Sie seitdem getragen hat. Jedoch haben die Söhne Hinterbliebenenrente erhalten.
Vor kurzem hat Frau Pechvogel Privatinsolvenz angemeldet. Nun ist auch noch ein Sohn verstorben.
Nun die finale Frage: Wer kommt in dem Fall für die Beerdigungskosten auf?
Vielen Dank vorab.
Jacky1986
Hallo zusammen,
Hallo Jacky!
Nun die finale Frage: Wer kommt in dem Fall für die
Beerdigungskosten auf?
Die Kosten für eine Beerdigung sind von den Angehörigen zu tragen. Sämtliche Kosten, die bei Frau Pechvogel nach Beantragung der Privatinsolvenz entstehen, sind auch von ihr zu begleichen. Sofern sie Auftraggeberin ist, muss sie die Kosten übernehmen.
Anders sähe es aus, wenn sie das Beerdigungsinstitut vor Beantragung der Insolvenz beauftragt hat. Dann wären die Kosten der Beerdigung als Insolvenzforderung beim Treuhänder anzumelden.
Es kommt also auf den Zeitpunkt an, wann die Kosten für die Beerdigung entstanden sind.
Gruß, sorgloseSusi
Hallo zusammen,
folgender Fall:
Frau Pechvogel hat 3 Kinder. Der Vater der Kinder ist vor ein
paar Jahren gestorben. Das Erbe, welches sie angenommen hat,
beinhaltete nur Schulden, die Sie seitdem getragen hat. Jedoch
haben die Söhne Hinterbliebenenrente erhalten.
Vor kurzem hat Frau Pechvogel Privatinsolvenz angemeldet. Nun
ist auch noch ein Sohn verstorben.
Nun die finale Frage: Wer kommt in dem Fall für die
Beerdigungskosten auf?
Hi,
zunächsteinmal der Erbe. Ist kein Erbe bestimmt sind diejenigen Kostentragungspflichtig, die dem Verstorbenen auch zu Unterhalt verpflichtet gewesen wären, hier also die Mutter.
Ist die Mutter nicht in der Lage diese Kosten zu begleichen, sollte sie einen Antrag beim Sozialhilfeträger auf Übernahme der Kosten für eine einfache Beerdigung stellen.
Gruß
Tina
Vielen Dank für die schnellen Antworten, ich bin sicher, dass dies Frau Pechvogel weiterhilft.
Grüße