Beerdigungskosten + sterbeversicherung

Hallo!
Wir müssen wegen einer Festsetzung des Pflichtanteils eines Erben den genauen Betrag des Nachlasses angeben.
Die Beerdigungskosten (ca. 2500) + friedhofsgebühren (800) möchten wir von der Hälfte des Vermögens abziehen und somit den Nachlass (be)nutzen.
Wir hatten eine Sterbeversicherung abgeschlossen, die ca. 2 Monate nach dem Tod meiner Mutter ausgezahlt wurde. Mittel zum Zweck war, dass Kosten der Beerdigung etc. im Falle des Falles abgedeckt würden. Der Betrag wurde von Anfang an auf 3.500 Euro festgesetzt und auch komplett an meinen Vater als Begünstigten ausgezahlt. Beide hatten ein gemeinsames Konto. Wohin rechnen wir die dreieinhalb tausend euro? Gehört das Geld komplett meinem Vater, egal wofür es gedacht war und wird nicht zum Nachlass gerechnet, weil es nach dem Tod fällig war und ausgezahlt wurde. Addiert man es ganz zum Gesamtvermögen und teilt dann erst durch 2 für den Nachlass? Oder gehört das Geld ausschließlich in den Topf meiner Mutter nach der Halbierung des Vermögens zum Todeszeitpunkt und die Beträge werden aufgerechnet (2500+800=3300) es gib auch noch eine Rechnung vom Leichenschmaus die fast genau die letzten 200 Euro aufgebraucht hat.
Vielen Dank im Voraus.

Servus,

da muss man gar nichts herumhalbieren: Der Nachlass hatte nur den Teil der Beerdigungskosten zu tragen, der nicht durch die Leistung der Sterbeversicherung gedeckt war.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Das ist gar nicht so dumm gedacht.

Wäre das eine „normale“ Todesfall-Lebensversicherung, Vater als Begünstigter, dann wäre es klar.
Es fällt nicht in die Erbmasse. Es ist ganz außen vor !

Hier muss man wohl davon ausgehen, wer zuerst stirbt, in dessen Erbe fällt diese Versicherungssumme. Also hier ins Erbe der Mutter.

MfG
duck313

Wenn der Vater der Begünstigte war, dann geht die Summe am Erbrecht vorbei an ihn, gehört also nicht zum Nachlass.
Also werden die Beerdigungskosten vom Nachlass abgezogen und dann wird schön aufgeteilt.
Bei der Halbierung des Vermögens schön aufpassen, dass auch wirklich alles beiden gemeinsam gehörte.

Grüße

Das stimmt nur wenn kein Bezugsrecht bei der Sterbevers. vereinbart war.
Bezugsrecht geht vor Erbrecht!
Im geschilderten Fall gab es aber ein namentlich benanntes Bezugsrecht also geht, wie´s auch ElBuffo ganz klar schrieb, die Sterbeversicherung nicht in die Erbmasse ein, bzw. der Vater muss daraus keinen Cent abgeben. ramses90

Servus,

ja, da hast Du Recht. Die unorthodoxe Bezeichnung für eine LV und die blumige Illustration „Mittel zum Zweck …“ haben mich irritiert.

Schöne Grüße

MM