Beerdigungskosten steuerlich absetzen

Was tun, wenn die Rechnung für die Beerdigung in 2012 ist, aber das Grabstein in 2013 eingesetzt wird? Wenn in 2012 Einahmen da waren, aber in 2013 Arbeitslosigkeit?
d.h. 5000 Euro Kosten in 2012
5000 Kosten 2013 aber in dieser Zeit arbeitlos also keine Steuer bezahlt.
Können die Kosten 2012 und 2013zusammengafasst und in 2012 abgesetzt werden?

Grüße
mario113

hallo,

zusammenfassen o.ä. geht nicht. die kosten sind in dem jahr, in dem sie bezahlt werden, steuerlich wirksam.
du kannst aber auch für 2013 kosten geltend machen und beantragen, diese in die folgejahre vorzutragen. das hilft dir zwar nicht für 2013, aber so geht nichts verloren.
irgendwann wirst du ja hoffentlich wieder arbeiten und geld verdienen.

saludos, borito

Danke, das ist eine Superantwort.

Grüße
Mario113

Hallo Mario113,

also in der Einkommensteuererklärung ist es ja schon immer so, dass man die Einnahmen/Ausgaben dann angeben/absetzen kann, wenn diese entstanden sind. Ist die Rechnung 2012 geschrieben und auch in 2022 bezahlt, dann kannst du diese Kosten auch NUR in 2012 absetzen. Ob der Grabstein nun in 2013 gesetzt worden ist, spielt hier keine Rolle. Es kommt lediglich auf das Datum der Rechnungsstellung drauf an und wann du die Rechnung bezahlt hast.

Wenn du in 2013 die Rechnung aus 2012 bezahlt hast, dann kannst du den Betrag erst in 2013 von der Steuer absetzen.

Und ob komplett 2013 Arbeitslosigkeit herrscht, das weiß man ja jetzt noch nicht, das Jahr ist noch lange.

Freundliche Grüße

Hallo Daxes,

danke für die Antwort.
Borito hat mir den Tipp die Kosten vorzutragen auf die Folgejahre.
Was die Arbeitslosigkeit in 2013 angeht, sehe ich schwarz. Bei der Arbeitsmarktlage.

Grüße
Mario113