Was tun, wenn die Rechnung für die Beerdigung in 2012 ist, aber das Grabstein in 2013 eingesetzt wird? Wenn in 2012 Einahmen da waren, aber in 2013 Arbeitslosigkeit?
d.h. 5000 Euro Kosten in 2012
5000 Kosten 2013 aber in dieser Zeit arbeitlos also keine Steuer bezahlt.
Können die Kosten 2012 und 2013zusammengafasst und in 2012 abgesetzt werden?
Grüße
mario113