Was tun, wenn die Rechnung für die Beerdigung in 2012 ist, aber das Grabstein in 2013 eingesetzt wird? Wenn in 2012 Einahmen da waren, aber in 2013 Arbeitslosigkeit?
d.h. 5000 Euro Kosten in 2012
5000 Kosten 2013 aber in dieser Zeit arbeitlos also keine Steuer bezahlt.
Können die Kosten 2012 und 2013zusammengafasst und in 2012 abgesetzt werden?
das ist so ein Fall, in dem sogar bei außergewöhnlichen Belastungen ein kleiner Gestaltungsspielraum da ist, den man allerdings nicht hinterher rückwirkend nutzen kann:
Wenn der Steinmetz noch 2012 bezahlt worden ist und Vorkasse bei Beauftragung vereinbart war, ist das unproblematisch - außerdem wird durch den höheren Gesamtbetrag eher die zumutbare Belastung überschritten.
Wenn der Steinmetz 2013 bezahlt worden ist, ist das keine außergewöhnliche Belastung im Jahr 2012. Das Jahr, in dem das Geld beim Steuerpflichtigen abgeflossen ist, ist das Jahr, in dem die außergewöhnliche Belastung wirksam wird.
Bei Bezug von ALG während des ganzen Jahrs 2013 wirkt sich die außergewöhnliche Belastung aus der Bezahlung des Grabmals nicht aus. Bei N-Einkünften während eines Teils des Jahres (z.B. ab November) kann es zu einer Auswirkung kommen, weil die zumutbare Belastung dann geringer ist als 2012.
Was tun, wenn die Rechnung für die Beerdigung in 2012 ist, aber das Grabstein in 2013 eingesetzt wird? Wenn in 2012 Einahmen da waren, aber in 2013 Arbeitslosigkeit?
d.h. 5000 Euro Kosten in 2012 5000 Kosten 2013 aber in dieser Zeit arbeitlos also keine Steuer bezahlt.
Können die Kosten 2012 und 2013zusammengafasst und in 2012 abgesetzt werden?
Nein, wobei zunächst ohnehin erstmal zu klären wäre, wieviel geerbt wurde. Denn als außergewöhnliche Belastung kommt lediglich das in Betracht, was das Erbe übersteigt.
- Am Telefon beim Zahnarzt: „Ich brauche die Termine für die Brücken und Kronen dringend noch im November - der Opa ist nämlich gestorben, und der Nachlass reicht nicht für die Beerdigung.“
Es gilt das abflussprinzip also wird die außergewöhnliche belastung für die beerdigungskosten dann angesetzt wenn es tatsächlich gezahlt wurde. Dabei ist zu beachten dass etwaige sterbeversicherungen und erhaltene erbschaften gegengerechnet werde.
Beispiel: zahlung der kosten in höhe von 5000 € in 2013
Erbschaft in höhe von 2000 euro
→ 3000 € außergewöhnliche Belastung.
Sollte das aber in ein jahr der Arbeitslosigkeit fallen bringts natürlich nix