Können wir die Beerdigungskosten von der Stuer absetzen? Wir werden als Kinder nichts erben, da das Erbe unserer Mutter zufällt. Wir übernehmen allerdings die Kosten für die Beerdigung, damit unserer Mutter wenigstens das kleine Erbe bleibt…
Guten Tag !
Aufwendungen für die Beerdigung können in der Einkommensteuererklärung 2009 in Zeile 66 des Hauptvordrucks als sonstige außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Sie müssen aber auch angeben, ob Sie von Dritter Seite (z.B. von der Krankenkasse) dazu eine Erstattung erhalten haben. Nur der Nettobetrag wird dann ggfs. als außergewöhnliche Belastung einkunftsmindernd berücksichtigt.
Das Finanzamt anerkennt allerdings nicht Aufwendungen für die Bewirtung der Trauergäste. Deshalb eine evt. Erstattung der Krankenkasse erst auf diesen Betrag anrechnen und erst den „Rest“ für Einsargung, Blumenschmuck, Überführung etc.
Einen Haken hat die Sache noch:
Das Finanzamt prüft zudem noch, ob es sich um eine zumutbare Belastung handelt. Dafür sind Ihre individuellen Einkommensverhältnisse wie z.B. die Höhe des Jahreseinkommens, Ihr Familienstand, etc. ausschlaggebend. Ihnen das jetzt näher zu erklären, würde hier zu weit führen.
Trage Sie Ihre Aufwendungen auf jedenfall in die besagte Zeile ein. Das Finanzamt weiß, was es dann zu tun hat und Sie sehen im Steuerbescheid, ob und wieviel das Finanzamt anerkannt hat.
Mit freundl. Grüßen
Markus Raible
Außerdem prüft das Finanzamt, ob
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Vielen Dank für Ihre Antwort
Nein, wenn der Verstorbene nicht Mittellos war muß sein Vermögen auch für die Beerdigungskosten verwendet werden. Nur wenn nichts da ist, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Kosten angesetzt werden. Private Überlegungen sind unrelevant.
Olaf Möller
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ich denke, daß derjenige, der die beerdigung zahlt, diese auch als außergewöhnliche belastung steuerlich geltend machen kann.
da in diesem Fall nicht die Enkel erben, sondern die Tochter, sollte man sich informieren, ob diese Kosten, die von den Enkel übernommen werden, nicht als „Geldgeschenk“ dem Erben (ergo der Tochter) gewertet werden können.
(Beispiel: Oma stirb. Tochter erbt. Tochter bezieht Harzt IV. Kann Beerdigung nicht zahlen. Kinder bzw. Oma’s Enkel bezahlen die Beerdigung. Hier bitte Info einholen, ob das Amt die Beerdigungskosten (die die Enkel bezahlt haben) für Geldgeschenk an die Tochter / Mutter der Verstorbenen werten können.)
Ansonsten gilt: wer zahlt,kann absetzen.
LG - philine
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Hallo lieber Interessent,
danke für deine Anfrage, allerdings habe ich in wer-weiß-was ahnscheinend irrtümlich „Interessierter“ in Steuerfragen angegeben, damit habe ich aber gemeint, dass ich selber Fragen habe, die ich gerne beantwortet hätte.
Ich denke aber, die Beerdigungskosten kannst du von der Steuer abesetzen, zur Not das Internet konsultieren,
Herzliche Grüße
Alexander Reiser
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Hallo,
zunächst mein herzliches Beileid.
Ich würde gern helfen, leider kann ich zu dieser Frage aber wenig beitragen: Diesen Fall hatte ich noch nicht.
Ich vermute, dass eine steuerliche Berücksichtigung nur als besondere Belastung möglich ist. Dabei gibt es aber enge (Zumutbarkeits-)Grenzen, die auch vom eigenen Einkommen abhängig sind.
Vielleicht hilft ein (tieferer) Blick in den KONZ-Steuerratgeber. Ich hoffe, das hilft wenigstens etwas.
Sorry, dass ich nicht weiter helfen kann.
Viele Grüße
Roger
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Vielen Dank für Ihre Antwort!!!
ja, können Sie, allerdings nur beschränkt (abzüglich Selbstbehalt) und nur insoweit die Kosten das Erbe übersteigen. Und Sie müssen den Zahlungsnachweis erbringen:
Können wir die Beerdigungskosten von der Stuer absetzen? Wir
werden als Kinder nichts erben, da das Erbe unserer Mutter
zufällt. Wir übernehmen allerdings die Kosten für die
Beerdigung, damit unserer Mutter wenigstens das kleine Erbe
bleibt…
Habe vergessen hinzuzusetzen, dass ich davon ausgehe, dass die Kinder immer erben und wenn es nur der Pflichtteil ist, den sie erhalten, es sei denn, sie sind mit dem Erblasser nicht verwandt. Dann jedoch können sie auch nicht die Beerdigungskosten von der Steuer absetzen.
mo:
Können wir die Beerdigungskosten von der Stuer absetzen? Wir
werden als Kinder nichts erben, da das Erbe unserer Mutter
zufällt. Wir übernehmen allerdings die Kosten für die
Beerdigung, damit unserer Mutter wenigstens das kleine Erbe
bleibt…