Beerdigungskosten übernehmen?

muss ein uneheliches Kind für die Beerdigungskosten des verstorbenen Erzeugers aufkommen, auch wenn es ihn garnicht kennt und der Kindesunterhalt vom Erzeuger fast nie gezahlt, und sogar eingeklagt werden musste?

Hallo,
de Beerdigungskosten tragen die Erben. Da auch ein nichteheliches Kind im Prinzip (dazu müßte man mehr wissen) erben kann, kann es dann auch dazu herangezogen werden die Kosten zu tragen.
Nur, daß kein Unterhalt bezahlt wurde, dürfte im Allgemeinen nicht reichen, daß der Staat die Kosten trägt. Etwas ausführlicher steht das schon ein paar Beiträge weiter unten.

Cu Rene

Auch ein nettes Hallo,

der Vorschreiber hat ja schon richtig geantwortet, ergänzend sei zu berichten:
es gibt mehrere Entscheidungen des BGH, u.a.

—die Tatsache, dass der Kindesvater keinen Unterhalt gezahlt hat, ist nicht ausreichend, um die Kostenübernahme zu verweigern; es müsse hier jeder Einzelfall geprüft werden.

—Bestattungskosten sind nicht zu tragen, wenn der Verstorbene sich nachweislich schwerer sexueller Verfehlungen dem Kind gegenüber schuldig gemacht hat.

Andersweitige höchstrichterliche Urteilse sind derzeit nicht bekannt.

Schönen Tag noch.

muss ein uneheliches Kind für die Beerdigungskosten des
verstorbenen Erzeugers aufkommen, auch wenn es ihn garnicht
kennt und der Kindesunterhalt vom Erzeuger fast nie gezahlt,
und sogar eingeklagt werden musste?