Beerdigungskosten vom Konto des Verstorbenen

Hallo zusammen,
gehen wir mal von folgendem Fall aus:
Vater verstorben, zwei volljährige Kinder sind Erben gemäß Erbvertrag, die aber das Erbe ausschlagen.
Gilt das Erbe als trotzdem angenommen, wenn die Kinder die Beerdigungskosten vom Konto des Verstorbenen begleichen?

Danke & Grüße
Grünkehlchen

Hallo Grünkelchen,

ja, das geht. Sprechen Sie mit Ihrer Bank.

Ich daraufhin, dass ich keine Rechtsverbindlichen Auskünfte gebe, sondern nur Anhaltspunkte liefern kann und will.

Alles Gute,
Halford