die Erblasserin hat mich und einen anderen zu je 1/2 als Erben eingesetzt. 5 Personen bekommen noch aus der Erbmasse Geld (sind die Schwester und Familienangehörige bis Großenkel). Ich habe noch anteilige Beerdigungskosten offen. Wie erfolgt jetzt die Aufteilung nach Erbanteil? z.B. 185 TS Gesamtmasse. davon bekommen die o.g. zw. 15000 und 20000 €. Wie berechne ich das und kann ich das als Bevollmächtigter bei der Bank bereits vor den Überweisungen abziehen? Wie ist die Rechtslage?
Erben sind offenbar nur Sie und eine andere Person. Die Vermächtnisnehmer sind -wenn das Testament nichts Gegenteiliges beinhaltet- in der Regel nicht von den Erbfallkosten und Nachlassschulden betroffen. Bei diesen Personen gibt es ja auch keine „Erbteile“.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut (unter Wiederholung des Sachverhaltes).
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.G.