Hallo
Mein Vater ist verstorben . Wir sind 7 Kinder .Nur 2 kinder sind bereit ihren Anteil zu bezahlen. Den Bestattungsauftrag hat die Lebensgefährtin gegeben die jetzt das geld möchte.Ich und meine Schwester haben ihr angeboten unseren teil zu Bezahlen.
Ich habe ihr Gesagt ich komme vorbei und bezahle beide Teile bar. Können wir das Schriftlich vereinbaren ,das die Lebensgefährtin uns beide danach nicht mehr Verklagen kann ? Sie sagt sie werde die restlichen kinder aber verklagen .Sie meinte sie werde und beiden es Schriftlich geben das wir unseren teil Bezahlt haben . Kann sie uns falls die anderen dann nicht zahlen trotzdem verklagen auch wenn wir es schriftlich haben
Danke
Hallo
Mein Vater ist verstorben.
Mein Beileid
Wir sind 7 Kinder .Nur 2 kinder sind bereit ihren Anteil zu :bezahlen.
Warum wollen die anderen nicht? Möglicherweise ist es ein Problem (für die anderen Kinder), wenn einige nicht können.
Den Bestattungsauftrag
hat die Lebensgefährtin gegeben die jetzt das geld möchte.
Das ist wiederum schlecht für die Dame. Sie kann, wenn sie nicht zahlen will, auch nicht einfach den Auftrag geben. Möglicherweise steht ihr nicht die gesamte Summe zu.
Können wir das Schriftlich vereinbaren ,das die
Lebensgefährtin uns beide danach nicht mehr Verklagen kann ?
Natürlich sollten Sie unbedingt schriftlich festhalten, dass Sie Ihren Anteil bezahlt haben.
Kann sie uns falls die anderen
dann nicht zahlen trotzdem verklagen auch wenn wir es
schriftlich haben.
Ob es hier eine gesamtschuldnerische Haftung gibt, weiß ich nicht. Möglich wäre es, siehe oben.
Wichtige Frage: Gab es denn etwas zu erben? Denn zunächst einmal wird die Beerdigung von der Erbmasse gezahlt.
lg
Richard