Erbhof in Kärnten.
Es geht um die Erbschaft eines Erbhofes in Kärnten.
Der Hof wurde die letzten 40 Jahre als Nebenerwerbshof genutzt und praktisch nur mehr forstwirtschaftlich genutzt. Kein Vieh & kein Ackerbau. Etwas Obst. Die Ackerflächen wurden verpachtet.
Der Erbanwärter hat mitgeholfen, mitgearbeitet aber keine „offizielle“ landwirtschaftliche Ausbildung.
Braucht er um die Erbschaft antreten zu können eine Art Befähigungsnachweis?
Ist das bei einer Übergabe auch so?
Er möchte den Hof gerne wieder bewirtschaften.