Befahren einer fremden Garagenzufahrt erlaubt?

Hallo,

schön das Artikel hier einfach so gelöscht werden ohen irgend eine Info :frowning:

falls ichs gestern falsch geschrieben haben sollte, heute nochmal so:

ist es erlaubt eine fremde Garagenzufahrt zu befahren um bspw. zu wenden?

Danke, Micha

ist es erlaubt eine fremde Garagenzufahrt zu befahren um bspw.
zu wenden?

Hi,

wenn es der Eigentümer oder Mieter erlaubt, dann ja. Wenn nein, dann Pech gehabt.

Q-Gruß

Hallo!

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Moin,

entgegen dem, was mein Vorredner gesagt hat, ja, das ist erlaubt.
Du darfst jede öffentliche Verkehrsfläche befahren, ob das der Eigentümer erlaubt oder nicht, ist irrelevant. Wenn der Eigentümer das nicht will, dann muss er eine Kette oder sonstige Absperrung anbringen.
Auch ein als Privatparkplatz ausgeschilderter Parkplatz ist trotzdem öffentliche Verkehrsfläche, wenn er nicht abgesperrt ist. Man darf da drauf rumfahren, man darf da parken, genauso darf man dort nicht abgemeldete Autos stehen lassen.

Quelle: Langjähriger Fahrlehrer

Gruß,
-Efchen

Hallo!

Und: Hallo?

Ich darf meinen Schrott bei anderen Leuten auf den `Parkplatz stellen, wenn da keine Kette vor ist??? In welchem Land?

entgegen dem, was mein Vorredner gesagt hat, ja, das ist
erlaubt.

Hi,

und was schränkt das Recht des Eigentümers ein? Imho ist es immer noch so das der Eigentümer bestimmen darf wer auf sein Grundstück darf und wer nicht. Falls ich da falsch liege muss es ja wäre ich erfreut wenn Du mir da auf die Sprünge helfen könntest.

Das auch private Parkplätze, Supermarktparkplätze usw. zum öffentlichen Verkehrsraum zählen, wenn sie nicht abgesperrt sind da dürften wir uns einig sein. Öffentlicher Verkehrsraum beutet aber noch lange nicht das der Eigentümer sein Hausrecht verliert.

Auch ein als Privatparkplatz ausgeschilderter Parkplatz ist
trotzdem öffentliche Verkehrsfläche, wenn er nicht abgesperrt
ist. Man darf da drauf rumfahren, man darf da parken, genauso
darf man dort nicht abgemeldete Autos stehen lassen.

Dann mal ein Link, wo ein nettes Mädchen, sprich Anwältin diese Problematik schön ausführlich mit den Folgen für den unberechtigten Parker aufzeigt.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Abschleppen-vom-Priv…

Wenn Du den Text gelesen hast, frage ich, wer hat recht, die Anwältin die sagt es darf nicht unberechtigt auf privatem Parkplatz geparkt werden, oder deine Quelle.
Der

Quelle: Langjähriger Fahrlehrer

Q-Gruß

aha vielen dank für die antwort! sehr interessant. ich denke mal man darf halt nichts beschädigen oder verschmutzen, was zb den untergrund angeht!? aber ansonsten spricht ja gegen ein wenden auch überhaupt nichts dagegen. und wer das nicht will so ne kette hinhängen. macht sinn!