Hallo,
dürfen Richter überhaupt Mitgleider einer Kirche sein, wenn es um die Rechtsprechung der Kirchensteuer geht?
Befangenheit?!?
Werden überhaupt Richter zugelassen die nich in der Kirche sind?
Ralf
Hallo,
dürfen Richter überhaupt Mitgleider einer Kirche sein, wenn es um die Rechtsprechung der Kirchensteuer geht?
Befangenheit?!?
Werden überhaupt Richter zugelassen die nich in der Kirche sind?
Ralf
Hallo Ralf,
Richter dürfen essen und trinken, auch wenn sie im Zusammenhang mit Essen & Trinken einen Prozeß führen und ein Urteil erlassen.
Deshalb wird keiner auf den Gedanken kommen, der Richter sei befangen.
Genauso gilt es bei der Religion und der Kirche. Der Glaube und die Ausübung der Religion sind Privatsache und führen weder zu einer Befangenheit, noch sind sie ein Auswahlkriterium für die Ernennung zum Richter.
Dein eigentliches Anliegen, das offenkundig durch viel Aufregung geprägt scheint, ist doch ein anderes, oder?
Peter Heinz
Sorry, aber merkst Du überhaupt nicht, was Du hier für einen Blödsinn verzapfst? Also weil Du ein Kirchenfeind bist, meinst Du, dass jeder Richter der Mitglied einer Kirche ist, Dir gegenüber befangen wäre. Ok, dann nehmen wir mal den anderen Fall an, ein Richter ist also kein Kirchenmitglied, dann könnte also nach Deiner Argumentation jetzt die Gegenseite mit genau dem gleichen Argument den Richter als befangen ablegen. Und was machst Du jetzt? Ein Einzelrichter kann wohl kaum gleichzeitig Mitglied einer Kirche sein, und es auch wieder nicht sein, oder? Und auch bei Kollegialgerichten ist aus sinnigen Überlegungen heraus die Zahl der Richter immer ungerade, damit man immer zu einem eindeutigen Urteil kommt. Da bekommst Du also auch keine Parität von Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern hin.
Und Deine 2. Frage war jetzt nicht wirklich ernst gemeint, oder? Wenn doch, würde ich mich an Deiner Stelle mal auf meinen Geisteszustand hin untersuchen lassen. Könnte sein, dass Dir die Sache ein wenig die Weltsicht verdreht hat. Wir haben hier keinen Gottestaat. Es interessiert hier niemanden bei egal welcher Einstellung im Staatsdienst ob und wenn ja in welcher Kirche man Mitglied ist. Und bei der Einstellung dient die Frage hiernach nur der Abrechnung der Kirchensteuer, wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch.
Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz
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