Befangenheit von Richtern

Lieber wer-weiss-was Experte,

ich war heute bei einem Berufungsprozess. In erster Instanz hat Firma A (Unternehmensberatung) gewonnen und Firma B (Firma, die beraten wurde)Berufung eingelegt.

Das Verfahren wurde vom Richter mit Worten eröffnet wie: „Er habe ja schon viele dubiose Unternehmensberater gesehen, die ja alles mögliche versuchen, um irgendwie an Geld zu kommen.“

Der Beisitzer (?) ergänzte die Aussagen mit „Von daher macht es ja ohnehin keinen Sinn, sich lange zu streiten. Ein Vergleich wäre doch das beste.“

Hätte man da nicht schon als Anwalt eingreifen müssen? Es ist doch klar ersichtlich, dass der Richter nicht die beste Meinung von Unternehmensberatern hat.

Weiter ging es mit Anschuldigungen seitens der Firma B. Sie habe ja versucht, den Berater oftmals zu erreichen, doch der hätte sich nie gemeldet. Firma A war durchweg mit 2 Sekretärinnen besetzt und bot daher an, das Protokoll der Telefonanlage auswerten zu lassen, da er sich nicht vorstellen konnte, dass keiner dran geganben ist und davon überzeugt war, dass die Anschuldigungen nicht stimmten.

Die Richter meinten daraufhin nur, dass sie mit soetwas erst gar nicht anfangen wollten.

Wie hätte also Firma A sich gegen die Anschuldigungen wehren können? Was hätte man denn üblicherweise anbieten können - neben ggfs. noch einer Befragung der beiden Sekretärinnen?

Letztendlich wurde die Verhandlung mit einem Vergleich beendet - allerdings vor dem Hintergrund, dass die Firma A das Gefühl hatte, ohnehin nicht gegen das „Vorurteil“ der Richter anzukommen - und der Geschäftsführer zudem stark unter Diabetes leidet und der Stress bezüglich der völlig falschen Anschuldigungen den Zuckerwert so extrem verändert hat, dass er zu diesem Zeitpunkt zu keiner rationellen Entscheidung mehr in der Lage gewesen wäre.

Hätte man da nicht auch als Anwalt einhaken müssen? Um Aufschub bitten oder ähnliches, wenn klar ersichtlich ist, dass der Beklagte gerade unterzuckert?

Gibt es eine Möglichkeit, im Nachhinein noch etwas an dem Vergleich zu ändern? - Eben aufgrund der Entscheidung bei extremem Überzucker?

Wenn beide Seiten dem Vergleich zugestimmt haben, ist die Sache nicht mehr änderbar. Wegen der Unterzuckerung hätte man den Prozess selbstverständlich vertagen können. Bei den von Ihnen offensichtlich parteiischen Bemerkungen des Richters hätte der Anwalt von Anfang an einen Befangenheitsantrag stellen sollen. Aber dafür ist es nun zu spät.

Rechtsmittel einlegen. Ist Sache des Anwalts, und wenn der nicht reagiert, neuen Anwalt nehmen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gibt es denn für den entsprechenden Anwalt eine Versicherung, die solche Versäumnisse des Anwaltes auffangen?

Als Beklagter hat man ja einen Anwalt, damit er einem in solchen Situationen hilft. Was kann man also tun, wenn das offensichtlich nicht der Fall war?

Beste Grüße,

Regina Krause

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da der Prozess ja jetzt bereits vorbei ist. Hat man im Nachhinein die Möglichkeit, noch etwas zu tun, wenn der eigene Anwalt nicht aktiv geworden ist?

Beste Grüße,

Regina Krause

Rechtsmittel einlegen. Ist Sache des Anwalts, und wenn der
nicht reagiert, neuen Anwalt nehmen.

Hallo,
bei einer solchen Verfahrensweise kann man schon den Versuch mit einem Befangenheitsantrag machen, kommt ja immer drauf an, ob nicht ein schneller Entscheid in beider Interesse ist. Richter wollen immer einen Vergleich, damit sie kein Urteil schreiben müssen.

ob man gegen einen Vergleich was machen kann richtet sich nach dem Inhalt des Vergleichs.

Gruß
cosis

Hallo,

ich bin nicht bei oder an deutschen ´Gerichten als vertretung tätig, ich kenne daher nicht genau den Prozessablauf. Aber sicherlich wäre eine solche Äusserung schon ein Vorurteil, wobei es sehr sehr schwer sein dürfte deshalb Befangenheit nachzuweisen. Betonung liegt auf nachzuweisen, denn das deutsche Recht läuft leider nicht nach Recht sondern nach Beweis und wer weiss nicht wie da auch gelogen, gefälscht und betrogen wird. Sollten Sie mglw. hiergegen vorgehen wollen, denke ich nicht, dass Sie überhaupt einen Anwalt finden, der sich hierauf einlässt. Leider steht der Richter auf einer anderen Stufe als ein beklagter oder Angeklagter oder ein normaler Mensch. Das weiss ich aus dem Studium, wo ein Richter Dozent war.

Hallo,

ohne den genauen Akteninhalt lässt sich Ihre Frage leider nicht beantworten. Generell dürfte es ziemlich schwer sein, den Vergleich anzufechten. Wenn es dem offensichtlich anwesenden Geschäftsführer aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich gewesen sein sollte, der Verhandlung zu folgen und Erklärungen abzugeben, dann wäre es an ihm gewesen, das zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hätte man da nicht auch als Anwalt einhaken müssen? Um
Aufschub bitten oder ähnliches, wenn klar ersichtlich ist,
dass der Beklagte gerade unterzuckert?

Gibt es eine Möglichkeit, im Nachhinein noch etwas an dem
Vergleich zu ändern? - Eben aufgrund der Entscheidung bei
extremem Überzucker?

Hallo,

ich glaube nicht, dass man an dieser Sache noch etwas ändern kann. In der Berufungsinstanz kann nur noch Sachvortrag gehört werden, der in der I. Instanz nicht vorgetragen werden konnte. sonst geht es nur noch um Rechtsfragen.

Ein Vergleich ist ein Vertrag, bei dem man auf die endgültige Klärung der Sach- und Rechtslage verzichtet. Da anwaltliche Vertretung vorlag, ist die Zustimmung des Mandanten gar nicht notwendig, es muss noch nicht einmal da sein.

Befangenheitsanträge müssen sofort gestellt werden. Sie greifen nur druch, wenn der Richter bezogen auf den konkreten Sachverhalt Anlass zum Verdacht der Befangenheit gibt, etwa: Ach, schon wieder die Firma A mit ihren dubiosen Beratungen.o.ä.

Ich denke, mit dem Vergleich muss man jetzt leben.

Viele Grüße

Andreas Kleiner

Lieber Herr Kleiner,

vielen Dank für die Antwort.

Gibt es denn eine Möglichkeit, im Nachhinein etwas zu tun, wenn man sich von einem Anwalt nicht richtig vertreten fühlt? In der Situation im Gericht ist man ja oftmals ohnehin sehr unter Druck und überfordert.

So hat der Antwalt z.B. eine Änderung des Vergleichs vorgeschlagen, bei dem die Gewichtung der Zahlungen anders wäre, aber dafür auf die Zahlung der Zinsen verzichtet würde.

Dazu meinte dann der gegnerische Anwalt (!) sehr richtig, ob man den Vorschlag nicht noch mal überdenken wolle, weil man damit offensichtlich den schlechteren Deal machen würde (die Zinsen waren höher als die ansonsten zusätzlich vereinbarte Zahlung) - um nur mal ein Beispiel zu nennen.

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße,

Regina Krause

Gibt es denn eine Möglichkeit, im Nachhinein etwas zu tun,
wenn man sich von einem Anwalt nicht richtig vertreten fühlt?

Hallo,

ein Anwalt haftet, wie jeder andere auch, wenn einerseits ein bezifferbarer Schaden entstanden ist und der Anwalt ihn durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verschuldet hat.

Beides ist oft schwierig zu beweisen.

Nur das Gefühl, nicht optimal verteten worden zu sein, ergibt noch keinen Ersatzanspruch.

MfG

Andreas Kleiner

Sehr geehrte Dame, shr geehrter Herr,

wenn ein Vergleich unwiderruflich abgeschlossen ist, ist das Fall beendet. Eine nachträgliche Wiederaufnahme funktioniert nur in Ausnahmenfällen. Diese liegen hier aber nicht vor.

Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen Richter vergessen, sachlich zu sein. Ob das aber gleich ein Befangenheitsgrund ist, ist im Einzelfall zu prüfen. In dem von Ihnen geschilderten Fall hätte der Anwalt sicherlich eingreifen können und den Richter höflich auf seine Sachlichkeitspflicht hinweisen können. Ein Befangenheitsantrag wäre sicherlich ohne Wirkung geblieben.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Hallo, soviel ich weiß, können Rechtsmittel bzw. müssen Rechtsmittel innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Urteils eingelegt werden. Ich würde hier schnellstes einen neuen Anwalt nehmen (Erstberatung ist ja kostenlos), der entsprechend Auskunft gibt (ob Aussicht auf Erfolg oder eben nicht) oder eben entsprechende erforderlichen Maßnahmen ergreift.
Ganz viel Glück und Erfolg

Lieber Regina,

zunächst kannst Du Dich glücklich schätzen, dass es sich bei dem beisitzenden Richter tatsächlich um einen solchen (Beisitzer) und nicht wie so oft um einen Beischläfer gehandelt hat… .

Andererseits scheint Euer Anwalt nicht besonders engagiert bei der Sache gewesen zu sein. Wahrscheinlich war der Streitwert der Sache einfach zu gering.

Leider müsst Ihr jedes Handeln Eures Anwalts gegen Euch gelten lassen, auch wenn es noch so fehlerhaft war, denn er ist befugt, Euch umfassend vor Gericht zu vertreten. Das heißt, jeder seiner Handlungen vor Gericht wirkt für und gegen Euch, so als ob Ihr sie selbst vorgenommen hättet.

Euch steht theoretisch ggf. ein Regressanspruch gegen Euren Anwalt zu. Die Hürden für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Euren Anwalt sind jedoch sehr hoch. Zunächst müsstet Ihr nachweisen, dass Ihr einen Schaden kausal durch sein Vorgehen erlitten habt, d.h. dass der Prozess, hätte er pflichtgemäß gehandelt und z.B. eingegriffen, vorteilhafter für Euch verlaufen wäre. Dies ist in der Regel selten möglich, weil einfach viele andere Rechtsfragen bei der Gesamtentscheidung eine Rolle spielen. Zudem müsstet Ihr beweisen, dass Euer Anwalt seine Pflichten zur ordnungsgemäßen Prozessführung fahrlässig verletzt hat. Letztlich liefe dies auf eine inzidente Neuauflage des bisherigen Prozesses hinaus, wobei zusätzlich das Handeln Eures Rechtsawalts auf Prozessführungsfehler untersucht würde. Nicht zu vergessen sind die zusätzlichen finanziellen Risiken durch die erneute Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts… .

Ob sich das lohnt?

Leider kann ich Dir keine bessere Nachricht überbringen.

Guten Tag,

der Rechtsstreit ist durch den Vergleich beendet, sofern keine Frist zum Eiderruf vorbehalten wordfen ist. Da ist imo leider nichts mehr zu machen.

MFG
Schmitt

Hallo Regina,

ich kann Deine Enttäuschung über den Ausgang des Verfahrens nachvollziehen.

Mögliche weitere rechtliche Schrite mußt Du mit den Anwälten besprechen.

MfG

Stefan Seidel