Lieber wer-weiss-was Experte,
ich war heute bei einem Berufungsprozess. In erster Instanz hat Firma A (Unternehmensberatung) gewonnen und Firma B (Firma, die beraten wurde)Berufung eingelegt.
Das Verfahren wurde vom Richter mit Worten eröffnet wie: „Er habe ja schon viele dubiose Unternehmensberater gesehen, die ja alles mögliche versuchen, um irgendwie an Geld zu kommen.“
Der Beisitzer (?) ergänzte die Aussagen mit „Von daher macht es ja ohnehin keinen Sinn, sich lange zu streiten. Ein Vergleich wäre doch das beste.“
Hätte man da nicht schon als Anwalt eingreifen müssen? Es ist doch klar ersichtlich, dass der Richter nicht die beste Meinung von Unternehmensberatern hat.
Weiter ging es mit Anschuldigungen seitens der Firma B. Sie habe ja versucht, den Berater oftmals zu erreichen, doch der hätte sich nie gemeldet. Firma A war durchweg mit 2 Sekretärinnen besetzt und bot daher an, das Protokoll der Telefonanlage auswerten zu lassen, da er sich nicht vorstellen konnte, dass keiner dran geganben ist und davon überzeugt war, dass die Anschuldigungen nicht stimmten.
Die Richter meinten daraufhin nur, dass sie mit soetwas erst gar nicht anfangen wollten.
Wie hätte also Firma A sich gegen die Anschuldigungen wehren können? Was hätte man denn üblicherweise anbieten können - neben ggfs. noch einer Befragung der beiden Sekretärinnen?
Letztendlich wurde die Verhandlung mit einem Vergleich beendet - allerdings vor dem Hintergrund, dass die Firma A das Gefühl hatte, ohnehin nicht gegen das „Vorurteil“ der Richter anzukommen - und der Geschäftsführer zudem stark unter Diabetes leidet und der Stress bezüglich der völlig falschen Anschuldigungen den Zuckerwert so extrem verändert hat, dass er zu diesem Zeitpunkt zu keiner rationellen Entscheidung mehr in der Lage gewesen wäre.
Hätte man da nicht auch als Anwalt einhaken müssen? Um Aufschub bitten oder ähnliches, wenn klar ersichtlich ist, dass der Beklagte gerade unterzuckert?
Gibt es eine Möglichkeit, im Nachhinein noch etwas an dem Vergleich zu ändern? - Eben aufgrund der Entscheidung bei extremem Überzucker?