Befangenheit von Richtern

Hallo, liebe Experten,
falls ein Kläger vor dem OLG auf denselben Richter wie beim Landgericht trifft, kann er ihn dann als befangen ablehnen? Es soll sich um einen Versicherungsfall handeln, bei dem dem Versicherungsnehmer arglistige Täuschung vorgeworfen wird, obwohl er bei Vertragsabschluss gesundheitliche Einschränkungen nicht verschwieg und entsprechend höhere Beiträge über 10 Jahre hinweg zahlen musste. Es sei weiter angenommen, dass der Richter, der die Klage in der Vorinstanz bereits ablehnte, bei derselben Versicherung versichert ist und aus Loyalitätsgründen versicherungsfreundliche Urteile sprechen möchte. Der VN klagt auf monatliche Zahlungen von jeweils 1000 € bis Lebensende.
Danke für eure Kommentare
Hans

Hallo Hans,

Ist es überhaupt möglich, daß einundderselbe Richter an beiden Gerichten tätig ist?

Gruß
Sticky

Ist es überhaupt möglich, daß einundderselbe Richter an beiden
Gerichten tätig ist?

Hi, Sticky,
der Fall war gestern im Fernsehen. In erster Instanz bekam der VN Unrecht, in zweiter vom selben Richter auch. Jetzt klagt der VN in dritter Instanz - hoffentlich nicht wieder vor demselben Richter.
Grüße
CF FJ Hans

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Hallo,

es ist kaum möglich, dass man in den Instanzen auf den selben Richter trifft. Das müsste schon ein unglaublicher Zufall sein, dass ein Richter genau in dieser Zeit an das OLG befördert oder zeitlich abgeordnet wird und dann auch noch seine eigene Berufungsverhandlung führt.

Was die Beuhauptung mit dem für die Versicherung günstigen Urteil betrifft, weil der Richter dort selbst versichert ist: Ich weiß wirklich nicht, warum manche Leute sich solch einen Schwachsinn einfallen lassen. Was sollte denn eine Richter dazu bringen? Dann müsste fast jedes zweite Urteil parteiisch ausfallen, weil man immer mit der Sache irgendwie befasst ist (oder sich das zumindest böswillig konstruieren lässt). Zumal riskiert doch kein Richter ernsthaft seinen Job, um bei seiner Versicherung besser da zu stehen. Das würe ja die gesamte Verwaltungsgerchtsbarkeit parteiisch machen, weil die Richter beim Staat angestellt sind. Man, man, man…
Gruß,
Dea

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Hallo,
es ist kaum möglich, dass man in den Instanzen auf den selben
Richter trifft. Das müsste schon ein unglaublicher Zufall

Deswegen sollte ein Kläger im Vorfeld die Möglichkeit haben, dass dieselben Richter ausgeschlossen werden.

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Hallo!

Also wenn dieser Fall gestern in „ARD Ratgeber Recht“ lief, dann war es so, dass der Kläger die Berufung wegen gravierender Begründungsmängel gewonnen hat, der Fall aber dann an das Sozialgericht zurück verwiesen wird (§ 159 SGG). Da ist der Kläger beim gleichen Richter gelandet. Der hat die Klage erneut abgewiesen, aber besser begründet. Und jetzt läuft wieder die Berufung.

Nachtrag
Bei vielen Fernsehsendungen kann man übrigens heutzutage online nachschauen, wenn man was nicht so richtig verstanden hat:

http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs200510…

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Hallo an dieser Stelle.

Was die Behauptung mit dem für die Versicherung günstigen
Urteil betrifft, weil der Richter dort selbst versichert ist:
Ich weiß wirklich nicht, warum manche Leute sich solch einen
Schwachsinn einfallen lassen.

…mal einen Blick in die Vika geworfen ?

Aber was (verschwiegene) Krankheiten und Versicherungsschutz angeht:
http://www.lawchannel.de - suche nach Versicherung (?)
„Versicherungsschutz auch bei verschwiegener ärztlicher Behandlung“
„Krankheit verschwiegen - Versicherungsschutz dennoch behalten“
(offtopic)„Parteienforscher: Wahlversprechen haben rechtlich keine Bedeutung“ :smile:)
(ontopic)„OLG: Diabetes - Erkrankung verschwiegen - Versicherungsschutz verloren“
usw…
Verlinkung und Hinweis auf IE-lastige Seiten lasse ich mal aussen vor.

mfg M.L.

Bei vielen Fernsehsendungen kann man übrigens heutzutage
online nachschauen, wenn man was nicht so richtig verstanden
hat:

Was ich gelernt habe, dass ein Versicherungsnehmer eine Zusatzversicherung abschließen sollte, die einspringt, wenn die Hauptversicherung nicht zahlt.

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