wenn ich gegen einen Bescheid eines Amtes Widerspruche einlege,
dann kann doch nicht die gleiche Person, die diesen Bescheid erlassen hat, auch den Widerspruch ablehen ??
Das ist doch Befangenheit ??
§19 SGB X
Andreas
wenn ich gegen einen Bescheid eines Amtes Widerspruche einlege,
dann kann doch nicht die gleiche Person, die diesen Bescheid erlassen hat, auch den Widerspruch ablehen ??
Das ist doch Befangenheit ??
§19 SGB X
Andreas
Das kommt auf das Rechtsgebiet und das Bundesland an!
In der Regel ist die Widerspruchsbehörde die nächsthöhere Behörde. Aber zum Bsp. bei kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten in NRW ist die Gemeinde auch Widerspruchsbehörde. Dann ist Dein beschriebener SV vollkommen rechtmäßig.