Befangenheitsantrag bei sachfremden Erwägungen?

Hallo,

kann ein Kläger eigentlich einen Befangenheitsantrag stellen, wenn er während eines bereits laufenden Zivilverfahrens feststellt, dass der zuständige Richter sich willkürlich sachfremder Erwägungen bedient, um diverse Arumente für eine Verurteilung zu entkräftigen, wodurch immer neue Beweise erforderlich werden und der Prozess sowie dessen Kosten unnötig in die Länge bzw. in die Höhe getrieben werden?

Und wie sieht es aus, wenn sich der Richter zusätzlich ständig in seiner Beurteilung einzelner Tatsachen widerspricht („nach nochmaliger Prüfung ist das Gericht nun doch der Ansicht, dass es so ist und nicht anders“) und somit ständig die Voraussetzungen für den Fortgang des Prozesses wechseln?

Danke für eine Info,

Martin

Hallo,

kann ein Kläger eigentlich einen Befangenheitsantrag stellen,
wenn er während eines bereits laufenden Zivilverfahrens
feststellt, dass der zuständige Richter sich willkürlich
sachfremder Erwägungen bedient, um diverse Arumente für eine
Verurteilung zu entkräftigen, wodurch immer neue Beweise
erforderlich werden und der Prozess sowie dessen Kosten
unnötig in die Länge bzw. in die Höhe getrieben werden?

Das kann man so nicht beantworten. Aufgrund der prozessleitendnen Maßnahman kann natürlich eine Befangenheit, wenn sie vorliegt, erkannt werden. Ob das tatsächlich so ist, wird in der Allgemeinheit so nicht beantwortet werden können.

Und wie sieht es aus, wenn sich der Richter zusätzlich ständig
in seiner Beurteilung einzelner Tatsachen widerspricht („nach
nochmaliger Prüfung ist das Gericht nun doch der Ansicht, dass
es so ist und nicht anders“) und somit ständig die
Voraussetzungen für den Fortgang des Prozesses wechseln?

Das ist kein „sich selbst widersprechen“, sondern zeigt, dass der Richter nicht wie ein sturer Bock auf einer einmal erstellten Meinung zwingend beharrt, sondern auch in der Lage ist, sein Auffassung während des Verfahrens zu hinterfragen und zu korrigieren (was diejenige Partei, zu deren Nachteil das geht, natürgemäß anders auffasst).

Gruß
Dea

Hallo,

kann ein Kläger eigentlich einen Befangenheitsantrag stellen

Ja, kann er immer. Die Frage ist nur ob der Antrag durchgeht.

sich willkürlich sachfremder Erwägungen bedient, um diverse Arumente für eine Verurteilung zu entkräftigen

Sind sie wirklich sachfremd oder kommt es dem Kläger nur so vor. Oft sind es Begleitumstände die eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung kippen lassen.

… wenn sich der Richter zusätzlich ständig in seiner Beurteilung einzelner Tatsachen widerspricht …

Das Ändern der Meinung für sich stellt keinen Grund für eine Befangenheit des Richters dar. Es spricht eher dafür, dass er sich mit guten Argumenten von seiner bereits gebildeten Meinung wegbewegen kann. Das sehe ich eher als charakterliche Stärke.

Wenn der Beklagte sich z.B. am Anfang des Prozesses mit ungeschickter oder nachlässiger Verteidigung (habe ja eh recht…) schlechter verkauft hat und dann Gas gibt und gut argumentiert, dann ist das doch normal, dass der Richter auf diese neue Argumente eingeht und seine Meinung anpasst.

Wie gesagt, stellen kann man einen Ablehnungsantrag immer, ob er dann durchgeht hängt davon ab, ob man dann den Richter der darüber entscheiden muss davon überzeugen kann, dass der Richter objektiv gegen seine Unparteilichkeit verstoßen hat.

Viele Grüße

Lumpi