Befestigung an Gründstücksgrenze: Wer muß zahlen

Folgender Fall:
Es stehen zwei Häuser nebeneinander. Eines der Häuser wurde etwas höher gebaut und damals eine Wand gezogen, die die Erde befestigen soll.
Warum dieses Haus höher als die umliegenden ist, kann ich gerade nicht beurteilen. Vielleicht fanden die das damals toll höher als die anderen zu stehen. Sie sind jedenfalls zu allen Seite etwa 2 Meter höher.

Kann natürlich auch sein, dass der „Berg“ damals normal war und die Häuser drumherum sich „gerade“ gegraben haben… Kann heute keiner mehr sagen.

Nun wird diese Mauer von Jahr zu schräger und ein kleines Gartenhaus, welches sich quasi auf einer Ecke befindet tut ihr übriges dazu (das Fundament bekommt ebenso langsam Risse) und man kann befürchten, dass die Wand irgendwann nachlässt und das Gartenhaus und die ganze Erde auf das Nachbargrundstück rutscht.

Nun würde mich dabei interessieren, wer nun für die Sanierung sorgen muß. Zumal hier vermutlich nur eine neue Wand gegossen werden kann, die dann vermutlich in das Nachbargrundstück rakt. Zudem dürfte es schwer sein, das wirklich gut zu sanieren. Aber davon habe ich auch keine Ahnung…

Mich würde interessieren, wer das wohl bezahlen muß? Der „höhergelegene“, weil von ihm die Gefahr ausgeht, oder der „niedergelegene“, weil er ja den Schaden abwenden möchte. Oder ist das eine Grundstücksfrage?
Wann sollte man in einem solchen Fall handeln, oder muß man einen Fachmann einschalten?

Vielen Dank für eure Tips.

Das kommt darauf an ob das eine Aufschüttung bei dem höher gelegenen oder eien Absenkung seitens des darunter liegenden Grundstücks oder ob das eine von der Natur gegebene Geländeformation beim Bau beider Häuser war.
Wenn´s ein Eingriff der Häuslebauer, (aufgeschüttet oder abgesenkt), war ist der, der ihn vornahm für die Stabilisierung der derzeitigen Situation zutändig.
Wenn beides nicht zutrifft ist´s der Verursacher der zuständig ist und das wäre der Obenliegende denn ohne das Gewicht des Hauses würde da mit einiger Sicherheit auch nichts rutschen.
ramses90

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Neben den sachbezogenen Auskünften von Ramses90 wage ich mal wieder meine fast übliche Frage: Was meint denn der Nachbar, der Eigentümer der kippenden Mauer? Es gibt offensichtlich ein gemeinschaftliches Problem. Und darüber redet man erstmal. Dem Nachbarn muss ja auch aufgefallen sein, dass seine Mauer sich nicht mehr in der Senkrechten befindet.
Ich würde das Problem mal offen ansprechen.
LG
Amokoma1

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Wem gehört die Mauer? Auf wesen Grundstück steht sie?
Gruss
Jörg Zabel

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Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, ist - neben der direkten Absprache mit dem Nachbarn selbst - der nächste Schritt einen Sachverständigen einzuschalten.
Der eruiert dann den „Schuldigen“ der für das Setzen der Mauer verantwortlich ist, UND ob Gefahr in Verzug ist bzw. ob es zu weiteren Setzungen/Rutschungen kommen kann.
In den meisten Fällen werden hier Langzeitmessungen durchgeführt ob sich die Mauer weiterhin bewegt.

Wennst dann einen „Schuldigen“ hast, hast auch den der zahlen muss/sollte.
Ansonsten ist immer der Grundstücksbesitzer, bei dem der Mangel auftritt, für die Instandhaltung seines Eigentums verantwortlich.

LG

Das ist er eben nicht immer wie ich oben schon dargelegt habe!
ramses90

ja, schon klar; dafür brauchts halt nen Schuldigen der letztendlich nur mittels Sachverständiger ermittelt werden kann.
Wenn keine umliegenden Eingriffe von Anderen vorgenommen wurden (Nachbar Gelände gesenkt, usw… ), dann wärs wie gesagt der Grundstücksbesitzer.

So meinte ich das.

Wenn „Schuldige“ gesucht werden, dann könnte das auch der Beginn eines generationenlangen Nachbarschaftsstreites werden …

deswegen:

:wink:

[quote=„Baumi1276, post:9, topic:9491619, full:true“]
deswegen:

Darum geht es nicht. Es geht mir eher um das „wie man miteinander umgeht“. Und da ist ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis manchmal wichtiger als „recht zu haben“.
Die technischen Notwendigkeiten zweifle ich doch gar nicht an.

ja - sehe ich doch auch so :slight_smile:
lieber 1x mehr REDEN anstatt mit rechtlichen Statements aufzufahren.
bin ich zu 100% bei dir!
war vielleicht nicht ganz so deutlich von mir geschrieben, da die Frage ja auf rechtlichem und nicht zwischenmenschlichen Aspekt basierte.

Tja, das mit dem Reden ist so eine Sache. Da wohnen alten Leute drin, die sich wohl vor vielen Jahren mit den Vorbesitzern - Den Eltern meiner Frau - in der Wolle gehabt haben und sich seitdem eher aus dem Weg gehen. Die Eltern gibt es zwar schon lang nicht mehr, aber so dolle ist das Verhältnis nicht. Man ist „höflich zueinander“, mehr aber auch nicht.
Die Mauer - oder eher ein Zaun mit Pfosten und Brettern - ist von deren Position nicht einsehbar, weil sie an der Grundstücksgrenze alles schön bepflanzt haben, damit sie uns nicht sehen brauchen - oder umgekehrt.
Gestern haben wir dort mal Wilden Wein weg geschnitten um da mal einen Überblick zu bekommen. Tatsächlich „schwebt“ das Fundament des Gartenhauses (oder Sauna?) bereits in der Luft.
Hinter dem Zaun (wie gesagt Stahlpfosten mit Brettern davor, oder Metall, dass konnte ich nicht wirklich heraushören beim Klopfen). Dahinter erkannte ich eine Orangene Gewebefolie und dahinter viele Steine. In meinen Augen ist das ganze Haus einmal „umschüttet“ worden, damit es höher ist. Vermutlich um freie Sicht auf den See hinter uns zu bekommen, oder einfach um über allen Dingen zu stehen. Insgesamt definitiv eine seltsame Konstruktion.
Wie die Grundstücksverhältnisse sind weiß ich nicht. Das wurde damals in der DDR aufgebaut und ich weiß nicht, ob man sich da so akribisch an die Grundstückslinien gehalten hat. Oder ob das Gelände nicht schon auf unsere Seite „gerutscht“ ist :smiley:
Naja… Ich werde natürlich demnächst mal das Gespräch suchen. Ich wollte nur schon mal im voraus wissen, wie das da so rein rechtlich aussieht. Im Prinzip würden wir uns da auch beteiligen. Zudem müssen die Arbeiten ohnehin von unserem Gelände aus durchgeführt werden. Und gerade mit „solch einem Umstand“ hat der Streit damals angefangen (als „wir“ auf deren Gelände wollten um einen Baum zu fällen, der von ihrem Grundstück besser zu erreichen war - wie gesagt… War vor meiner Zeit)

ohne die ganze Sache gesehen zu haben, ist es schwer, einen Rat zu geben.

Das würde ich den Nachbarn zeigen, zunächst ohne Kommentar, Wahrscheinlich ist ihnen nicht klar, wie es mittlerweile aussieht.

Auch das ist schwierig zu beurteilen, ohne es gesehen zu haben. Die Historie der Grundstücke könnte interessant sein. Möglicherweise wurden die Grundstücksgrenzen erst nach 1990 neu festgelegt. - Alles Spekulation von mir.

Hier könnte das Zauberwort „Hammerschlags- und Leiterrecht“ sein.

Gruss
Jörg Zabel

hui. das klingt sehr spannend. Auf alle Fälle behutsam und mit Respekt vorgehen. Ein Streit mit Nachbarn, wo jetzt schon ein angespanntes Verhältnis vorliegt, kann einem enorm zusetzen.
Aber wie von @Joerg_Zabel schon vollkommen richtig gesagt:

Stichwort ist hier glaube ich „ohne Kommentar“. Nicht gleich sagen, dass es einstürzt und Gefahr in Verzug ist, sondern von ihnen selbst einmal ganz neutral bewerten lassen. Ihr habt das zufällig beim Schneiden eurer Weinreben entdeckt - was ja auch stimmt - und wie sie die Situation einschätzen, ob hier etwas unternommen werden soll; mit der sofortigen Zusage, dass sie natürlich euer Grundstück benutzen könnten :wink:

Du kannst für dich selbst auch noch eine ganz primitive aber zuverlässige Messung durchführen. Setze dir zwei Fixpunkte: 1x auf deinem Grundstück (Holzpflock oder Nagel einschlagen), und markiere dir (unscheinbar) einen kleinen Punkt an der Mauer deines Nachbarn. Diesen Abstand misst du in regelmäßigen Abständen. Wenn sich dieser Abstand verändert (verringert) - weißt Bescheid :wink:

Halte uns auf dem Laufenden, und alles Gute!

Baumi